Fall "Schmotzer"

Anwalt der Katzentöter: "Nie so viel Hass begegnet"

Nach den Freisprüchen im Fall "Schmotzer" ist der Zorn groß. Verteidiger Matthias Holzmann sagt, ihm sei noch nie so viel Hass begegnet.
Newsdesk Heute
07.08.2026, 07:52
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Auch Tage nach den Freisprüchen im Fall des getöteten Katers "Schmotzer" ist die Empörung groß. Vier junge Tiroler waren in dem Verfahren freigesprochen worden. Der Zorn richtet sich offenbar nicht nur gegen die Angeklagten, sondern auch gegen Prozessbeteiligte.

Der Innsbrucker Strafverteidiger Matthias Holzmann, der zwei der vier jungen Männer vertritt, schilderte im Gespräch mit der "Kronen Zeitung" ungewöhnlich heftige Reaktionen. "Bisher ist mir aber noch nie so viel Emotion und leider auch Hass begegnet wie in diesem Fall", sagte der Anwalt.

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"Man verteidigt Menschen, niemals die Taten"

Holzmann betont dabei die Rolle der Verteidigung in einem Strafverfahren. Auf die Frage, wie man in einem solchen Fall verteidigen könne, antwortete er: "Man verteidigt immer die Menschen, niemals die Taten."

Seine Mandanten würden laut dem Anwalt nicht bereuen, dass sie das Tier "von seinem Leid erlösen wollten". Einzelne Verhaltensweisen würden sie aber sehr wohl bereuen. Aus heutiger Sicht hätten sie einen Tierarzt konsultiert.

Im Zentrum der öffentlichen Empörung steht auch ein Video des Vorfalls. Holzmann sagt, er verstehe die menschliche Empörung darüber. Rechtlich dürfe man es aber nicht isoliert betrachten. Ein Akt bestehe aus vielen Beweisergebnissen, darunter Gutachten, Lichtbilder und Vernehmungen.

Bereits schwer verletzt?

Nach den Beweisergebnissen sei der Kater bereits schwer verletzt gewesen, als ihn die jungen Männer fanden. Weil einer der Beteiligten Metzger sei, hätten sie sich laut Holzmann für eine Tötung mittels Bolzenschuss und Kehlschnitt entschieden. Diese Methode sei nach der Tierschutz-Schlachtverordnung zulässig.

Fehlverhalten räumt der Anwalt dennoch ein. Die Schaufelschläge seien falsch gewesen. Laut Holzmann passierten sie aber nach dem Betäubungsschuss mit dem Bolzen. Es sei nicht erweislich gewesen, dass das Tier danach noch bei Bewusstsein war. "Die Schläge sollten die Muskelreflexe beenden."

Auch das Lachen und Filmen wurden im Gespräch thematisiert. Einer der Burschen sei 16 Jahre alt. Für das Lachen habe er sich entschuldigt, ebenso für das Filmen. Holzmann spricht von einer "emotionalen Fehlreaktion eines Jugendlichen".

Die Freisprüche sorgen weiter für Diskussionen. Der Fall zeigt auch, wie stark ein Strafprozess außerhalb des Gerichtssaals nachwirken kann.

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