Der erste Bewohner der Auszeit-WG in Wien-Simmering ist schon wieder ausgezogen – nach viel Kritik präsentiert die Stadt Wien nun ein neues Konzept für die umstrittene Wohngemeinschaft für Problem-Jugendliche. "Mit der Auszeit-WG wurde erstmals in Österreich die Möglichkeit geschaffen, strafunmündige Intensivtäter anzuhalten. Ziel der Auszeit-WG ist es, die Bevölkerung vor jugendlichen Intensivtätern zu schützen und Gewaltspiralen zu durchbrechen", erklärt Vizebürgermeisterin und Jugendstadträtin Bettina Emmerling (Neos).
Gleichzeitig soll eine intensive sozialpädagogische Diagnostik klären, welche Betreuung die betroffenen Minderjährigen benötigen. Vorgesehen sind eine sozialpädagogische Analyse sowie eine psychologische und psychiatrische Abklärung. Darauf aufbauend sollen individuell angepasste und möglichst nicht freiheitsbeschränkende pädagogische Maßnahmen entwickelt werden.
Für freiheitsbeschränkende Maßnahmen gelten allerdings klare rechtliche Voraussetzungen. Diese ergeben sich derzeit aus dem Heimaufenthaltsgesetz. Voraussetzung ist insbesondere eine psychische Erkrankung oder geistige Behinderung sowie eine dadurch verursachte erhebliche Selbst- oder Fremdgefährdung. Laut Emmerling verlängert das in vielen Fällen die Vorlaufzeit für einen Einzug in die Auszeit-WG. Sie fordert deshalb erneut eine neue bundesgesetzliche Grundlage und das Herauslösen der Kinder- und Jugendhilfe aus dem Heimaufenthaltsgesetz.
"Dass sich seit über einem Jahr eine Arbeitsgruppe im Justizministerium mit dieser Frage – bisher ohne Ergebnis – beschäftigt, sorgt bei der Bevölkerung für Unverständnis. Es müssen endlich Taten folgen, damit geschlossene Einrichtungen langfristig und österreichweit möglich sind", so Emmerling.
Bist du von Gewalt betroffen? Hier findest du Hilfe
Frauenhelpline (rund um die Uhr, kostenlos): 0800 222 555
Männernotruf (rund um die Uhr, kostenlos): 0800 246 247
Rat auf Draht: 147
Autonome Frauenhäuser: 01/ 544 08 20
Polizei-Notruf: 133
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Bei der Auszeit-WG gilt das sogenannte Ultima-Ratio-Prinzip. Eine Freiheitsbeschränkung darf nur als letztes Mittel eingesetzt werden. Zuvor müssen andere geeignete Unterstützungs- und Betreuungsmöglichkeiten ausgeschöpft oder als nicht zielführend beurteilt worden sein. Zusätzlich müssen die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein.
Auch Kontrollen sind vorgesehen. Die Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien überwacht die Einhaltung kinderrechtlicher Standards, steht den Minderjährigen als unabhängige externe Beschwerdestelle zur Verfügung. Die Aufsicht der Wiener Kinder- und Jugendhilfe kontrolliert zudem die gesetzlichen Vorgaben und fachlichen Standards.
Hintergrund der Auszeit-WG ist ein Anstieg im Bereich der Jugendkriminalität. Laut Stadt handelt es sich dabei vor allem um eine kleine Gruppe von Intensivtätern unter 14 Jahren, die teilweise sehr schwere Straftaten in hoher Anzahl begangen haben. Für diese ist die Auszeit-WG gedacht.