Amtshaftung jetzt bestätigt

Bau-Affäre – Urteil gegen Gemeinde jetzt rechtskräftig

Die Amtshaftung der Gemeinde Pölla ist nun vom Oberlandesgericht Wien bestätigt worden – eine schlechte Nachricht für Bürgermeister Johannes Kröpfl.
Niederösterreich Heute
01.07.2025, 11:43
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Der Bürgermeister der kleinen niederösterreichischen Gemeinde Pölla (Bezirk Zwettl), Günther Kröpfl (ÖVP), ist wegen Amtsmissbrauchs verurteilt worden – im Moment (noch) nicht rechtskräftig. Jetzt wurde, in einem ersten Schritt, seine Gemeindeverwaltung rechtskräftig schuldig gesprochen.

Das Oberlandesgericht Wien hat die Berufung der Marktgemeinde Pölla gegen das Ersturteil des Landesgerichts Krems vom Jänner 2025, mit dem die Gemeinde schuldig gesprochen wurde, keine Folge gegeben. Diese Anwaltskosten (3.000 Euro) musste Herr M. zunächst selbst aufbringen, um sich gegen die Anschuldigungen des Bürgermeisters zu wehren.

Neben dem Kostenersatz muss die Gemeinde auch die Anwalts- und Gerichtskosten übernehmen. Das OLG Wien hat die Rechtsansicht des Landesgerichts Krems bestätigt, dass die Missachtung der bestehenden Baubewilligung eine unbetretbare Fehlleistung des Bürgermeisters war. Wie kam es dazu?

Baugenehmigung, dann Abbruchbescheid

Wir schreiben das Jahr 2020. Der Landwirt Gerhard M. reicht drei Bauprojekte ein und bekommt sie genehmigt. Er möchte einen Pferdestall errichten, eine Ferienwohnung ausbauen und eine Geländeschüttung samt Stützmauer bei seiner Hauszufahrt aufstellen.

Der Stall und die Ferienwohnung sind bereits fertig, als M. im August 2023 die Mauer aufstellt – mit Schallsteinen, statt einer Steinschlichtung. Jetzt ist alles fertig. Doch nur kurz später flattert ein Brief ins Haus: Es ist ein Abbruchbescheid. Die Einspruchsfrist beträgt vier Wochen.

Gerhard M. beschließt sich zu wehren

"Ich sollte also plötzlich alles wieder abtragen", erinnert sich Gerhard M. im Gespräch mit "Heute". Er ist überzeugt, dass so etwas schon einigen anderen passiert sei. "Ich habe beschlossen, einen Anwalt zu nehmen", sagt M. und fügt an: "Hätte ich nicht Einspruch erhoben, dann wäre der Abbruchbescheid nach vier Wochen Frist vollumfänglich gültig geworden."

Stattdessen kommt es aber zu Ermittlungen gegen Bürgermeister Kröpfl. Dabei kommt heraus, dass dieser mit einem Sachverständigen zum Haus von Gerhard M. fuhr, als M. nicht zu Hause war. Er informiert M. nicht über seinen Besuch und den Sachverständigen nicht über die bestehenden Baugenehmigungen. So kommt der Sachverständige zu dem Schluss, dass kein Bewilligungsbescheid für die Steinmauer vorliegt.

Amtsmissbrauch mit Vorsatz

In der anschließenden Gerichtsverhandlung ist der Schöffensenat am Landesgericht Krems der Meinung, dass Kröpfl bei der Abwicklung des Bauverfahrens den bestehenden Baubescheid wissentlich ignoriert hat.

Die Richterin geht von Amtsmissbrauch mit bedingtem Schädigungsvorsatz aus. Ihr Vorwurf: Kröpfl hat seine hoheitlichen Befugnisse vorsätzlich überschritten, um Gerhard M. zu schaden. Nach diesem Urteil in erster Instanz gehen die Wogen hoch, die ÖVP spricht von einem "Formfehler", Kröpfl von einer politischen Kampagne gegen ihn.

ÖVP verteidigt Bürgermeister

Die ÖVP Niederösterreich erklärte in einer Aussendung, dass der Schuldspruch allein auf einem "Formfehler" beruhe. Sie ortete ein "Klima der Einschüchterung" gegenüber ÖVP-Bürgermeistern. Kröpfl selbst erklärte, er sei in den vergangenen Jahren mit über 40 Anzeigen konfrontiert gewesen – großteils von der FPÖ. Er sieht darin eine politische Strategie.

Richterin betont Signalwirkung

In der mündlichen Urteilsbegründung betont die Vorsitzende Richterin die "Signalwirkung" des Falls – auch für andere Bürgermeister. Anwalt Peter Hora, der Gerhard M. als Privatbeteiligten vertritt, betont, dass der Schuldspruch nicht wegen eines bloßen Formfehlers erfolgt ist, wie die ÖVP behauptet, sondern wegen des vorsätzlichen Amtsmissbrauchs. Das Gericht sei zur Überzeugung gelangt, dass Kröpfl dabei "wider besseren Wissens" gehandelt habe – laut Hora einen "besonders qualifizierten Vorsatz".

Jetzt haftet aber zunächst nicht der Bürgermeister selbst. Dazu könnte es in einem halben Jahr kommen, sollte seine Verurteilung wegen Amtsmissbrauch rechtskräftig bestätigt werden. Der OLG entschied, dass die Gemeinde Pölla, gegen die Gerhard M. ebenfalls klagte, M. Geld zurückzahlen muss: "Der Berufung (der Gemeinde) wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit EUR 731,90 bestimmten Kosten der Berufungsbeantwortung (darin enthalten EUR 121,98 USt) binnen 14 Tagen zu ersetzen", heißt es im Urteil.

FPÖ Pölla-Klubsprecher Franz Wögenstein
FPÖ Pölla

Das ist eine schlechte Nachricht für den Bürgermeister, der, nach dem erstinstanzlichen Urteil gegen ihn, seiner Fraktion die Vertrauensfrage gestellt habe, wie er öffentlich erklärte. Die Gemeinderatsmitglieder hätten ihm einstimmig das Vertrauen ausgesprochen. Einen Rücktritt lehne er ab und gehe stattdessen in Berufung: "Ich bin und bleibe mit voller Überzeugung Bürgermeister von Pölla."

FPÖ fordert Rücktritt

Nach den neuesten Entwicklungen sieht die FPÖ einen Rücktritt als unausweichlich an: "Bürgermeister Kröpfl fügte der Gemeinde Pölla nachweislich Schaden zu und sollte daher zurücktreten", so FPÖ Pölla-Klubsprecher Franz Wögenstein. Ins selbe Horn stößt auch Bezirk Nationalratsabgeordneter Alois Kainz: "Es bedarf keiner weiteren Aufforderung, der Rücktritt des ÖVP-Bürgermeisters von Pölla sollte selbsterklärend sein."

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 15.07.2025, 09:11, 01.07.2025, 11:43
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