Aus, vorbei, abgewickelt: Die beliebte Cocktailbar Taro in Bruck an der Leitha hat nach mehr als drei Jahrzehnten die Shaker zur Seite gelegt. Das traditionsreiche Lokal ist Geschichte – zumindest vorerst.
"Die Bar ist zu", bestätigte Betreiber Gerald Straus gegenüber den "Niederösterreichischen Nachrichten". Bereits im März hatte die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) ein Insolvenzverfahren beantragt, das Ende Mai eröffnet wurde. Nun hat das Landesgericht Korneuburg der "NÖN" zufolge die sofortige Schließung angeordnet: es fehlt schlicht an Geld.
Laut Masseverwalter Wolfgang Sindelar müsste Straus rasch einen Wiedereröffnungsantrag stellen – samt glaubhafter Planrechnung und einer Fortführungskaution in Höhe von zwei Brutto-Monatsumsätzen.
Im "Heute"-Gespräch beschwichtigt der Gastronom und Betreiber Gerald Straus hingegen: Er arbeite an einer Lösung, es sei aber wirklich nur eine vorübergehende Betriebspause. Sämtliche Anträge, Konkurs- oder Sanierungsverfahren seien längst nicht abgeschlossen, Anträge noch gar nicht beantwortet.
Die Zeit drängt: Bis 13. August können Gläubiger Forderungen anmelden, am 27. August um 10:45 Uhr folgt die erste Tagsatzung. Straus, der die Bar seit 16 Jahren führt, könnte sich das nötige Geld kaum selbst aufbringen: Die Insolvenzmasse reicht nicht einmal für die Masseforderungen, berichten die "NÖN".
In all den Jahren war das Taro aber mehr als nur eine Bar: Improvisationstheater, Nachwuchsmusik, Kleinkunst – all das fand hier seinen Platz. Größen wie Ernst Molden, Birgit Denk und Peter Kern traten auf, auch das Impro-Ensemble "Low Budget Impro-Orchester" – mit Straus selbst – war regelmäßig zu sehen. 2015 wurde der Lokalbetreiber dafür mit dem Kulturpreis der Stadt Bruck geehrt.
Ausschweifendes Lob gibt es auch für die erfrischenden Cocktails: Im Falstaff Bar Guide erhielt das Taro zuletzt drei von vier Cocktail-Gläsern in der Bewertung. "Barkeeper Gerald Straus versteht sein Fach […] tüftelt ständig an neuen Kreationen", besagt das Urteil im Guide. Ob es ein Comeback gibt, entscheidet nun das Gericht – und das Geld.