Seit 24. Jänner sitzt Milliarden-Pleitier René Benko im Grauen Haus in der Wiener Josefstadt in Untersuchungshaft. Diese wurde seither bereits zwei Mal verlängert. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) sah bei dem gefallenen Signa-Gründer Tatbegehungs- und Verdunkelungsgefahr gegeben und hatte die Verhängung beziehungsweise Verlängerung der U-Haft deshalb beantragt.
Nächster regulärer Haftprüfungstermin wäre der spätestens der 27. April.
Die Entscheidung, ob Benko weiter in Haft bleibt, wird aber nun schon am kommenden Montag fallen. Denn sein Anwalt, der renommierte Wirtschaftsstrafverteidiger Norbert Wess, hat einen Enthaftungsantrag gestellt, wie die WKStA und das Wiener Landesgericht bestätigen.
Dieses Recht, einen solchen Antrag zu stellen, steht allen U-Häftlingen jederzeit zu – es muss dann eine Haftprüfung angesetzt werden. Der Termin dafür wurde für den 7. April um 14 Uhr festgesetzt, die Entscheidung erfolgt dann im Laufe des Nachmittags.
Im Enthaftungsantrag legt Benkos Verteidiger dem Vernehmen nach dar, warum keine Tatbegehungsgefahr vorliegt. Die Verdunkelungsgefahr hatte das Gericht bereits fünf Wochen nach Benkos Festnahme – entgegen der Ansicht der WKStA – verneint. Diese liegt also nicht mehr vor.
Anhand der aktuellen Ermittlungsergebnisse gehe die WKStA davon aus, dass die Voraussetzungen der Untersuchungshaft weiter vorliegen, heißt es seitens der Anklagebehörde. Daher habe man beim Landesgericht für Strafsachen die Fortsetzung der U-Haft gegen Benko beantragt.
Am Montag wird der 47-Jährige wissen, ob er das Graue Haus verlassen kann.
Das Magazin "trend" berichtet indes, dass eine erste Anklage gegen Benko bereits im April erfolgen solle. Dabei gehe es um ein "Geldkarussell", das Benko bei der Kapitalerhöhung seiner Signa Holding 2023 in Gang gesetzt habe – er weist das zurück.
Laut "trend" wurde Benko zudem im Sommer 2024 über mehrere Wochen beschattet. Die Telefone von ihm und einem Ex-Signa-Manager seien im Vorjahr auch über einen längeren Zeitraum überwacht worden. Anhand der Telefonate und Nachrichten zeige sich, dass sich Benko noch bis weit ins Jahr 2024 intensiv mit Signa-Angelegenheiten beschäftigt habe. Auch das bestreitet Benko. Es gilt die Unschuldsvermutung.