Ein Bundesgericht in den USA hatte Präsident Donald Trump die Befugnis abgesprochen, weitreichende Zölle unter Berufung auf ein Notstandsgesetz zu verhängen. Die betreffenden Zölle würden "aufgehoben und ihre Anwendung dauerhaft untersagt", hieß es in der Entscheidung des für internationalen Handel zuständigen Gerichts in New York.
Das betraf fast alle von Trumps Regierung erlassenen Zölle – darunter jene Strafabgaben, die der Republikaner am von ihm so bezeichneten "Tag der Befreiung" Anfang April verhängt hatte.
Die Entscheidung war eine herbe Niederlage für den US-Präsidenten – aber das letzte Wort noch nicht gesprochen. Seine Regierung hat die gerichtliche Aufhebung der Zölle juristisch angefochten und ist damit vorerst durchgekommen.
Ein Berufungsgericht hat die Trump-Zölle vorläufig wieder in Kraft gesetzt. In einem Eilverfahren gab das Gericht damit am Donnerstag einem Einspruch der US-Regierung gegen eine vorherige Aufhebung vieler Zölle durch das US-Handelsgericht statt. Das Berufungsgericht will später in der Hauptsache entscheiden.
Zölle müssen in der Regel vom US-Parlament genehmigt werden. Trump argumentiert, dass Handelsdefizite mit anderen Ländern ein nationales Sicherheitsrisiko seien und damit ein nationaler Notstand bestehe. Mit dieser Begründung verhängte der Republikaner die Zölle.
Geklagt hatten im April ein Dutzend US-Bundesstaaten vor dem Gericht in New York – zehn von ihnen werden von den Demokraten regiert, zwei von Trumps Republikanern. Die Befugnis, Steuern, Zölle und Abgaben zu erheben, liege laut US-Verfassung beim Kongress, nicht beim Präsidenten, argumentierten die Kläger. Die nationale Handelspolitik dürfe nicht von dessen Launen abhängen.