Raucher aufgepasst

Bis zu 2.000 Euro – strengere Tschick-Strafen fix

Ab 20. August gelten in Österreich strengere Strafen beim Wegwerfen von Zigaretten. Wiederholungstäter müssen bis zu 2.000 Euro zahlen.
Newsdesk Heute
23.06.2026, 22:10
Hör dir den Artikel an:
00:00 / 02:45
1X
BotTalk
Loading...
Angemeldet als Hier findest du deine letzten Kommentare
Alle Kommentare
Meine Kommentare
Sortieren nach:

Kommentare neu laden
Nach oben

Dass Einweg-E-Zigaretten, im Volksmund meist nur "Vapes" genannt, mit Jahresende verboten werden, war schon länger bekannt. Die entsprechende Novelle zum Tabak- und Nichtraucherschutzgesetz wurde am Dienstag im Gesundheitsausschuss beschlossen – einzig die FPÖ dagegen. Doch das ist nicht die einzige neue Regel für Raucher in Österreich.

Gleichzeitig kommen nämlich auch strengere Bestimmungen für neuartige Produkte wie Nikotinbeutel oder koffeinhaltige Pulver zum nasalen Gebrauch. Und auch das Wegwerfen von Zigarettenstummeln wird empfindlich teurer.

"Heute" auf Google als bevorzugte Quelle festlegen

Mehr Kinderschutz

Konkret werden durch den Beschluss nikotinhaltige Produkte wie Nikotinpouches oder Nikotinzahnstocher aber auch nikotinfreie verwandte Erzeugnisse, die oft aufputschende Substanzen wie Koffein oder Guarana enthalten, wie klassische Tabakprodukte behandelt. Dadurch werden sie einem umfassenden Schutzniveau inklusive Abgabe- und Werbeverbot unterworfen. Dadurch sollen vor allem Kinder und Jugendliche geschützt werden.

Um ein hohes Schutzniveau für Kleinkinder zu gewährleisten, wird auch das Wegwerfen von Zigarettenstummeln oder Abfällen von verwandten Erzeugnissen auf öffentlichen Spielplätzen ab dem 20. August 2026 untersagt. Bei Missachtung der Bestimmungen würden Verwaltungsstrafen in der Höhe von 500 Euro, in Wiederholungsfällen bis zu 2.000 Euro, drohen. Das Wegwerfverbot soll ferner durch einen deutlich wahrnehmbaren Hinweis gekennzeichnet werden.

Lachgas bald verboten?

Die FPÖ sieht in den neuen Gesundheits- und Kinderschutzbestimmungen einen "Kniefall vor Brüssel" und das abermalige Entstehen von zusätzlicher Bürokratie. Christoph Steiner forderte außerdem ein Verbot von Lachgas in Automaten – der entsprechende Antrag wurde nicht abgelehnt, sondern vertagt.

Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig gab jedoch zu bedenken, dass eine Regelung im Rahmen des Arzneimittelrechts nicht möglich sei, weil das Produkt auch im Lebensmittelbereich verwendet werde. Sie werde sich aber weiterhin für eine gemeinsame Lösung mit dem Koalitionspartner einsetzen. Spätestens ab dem Jahr 2027 würde ohnehin eine europäische Regelung kommen, kündigte sie an.

{title && {title} } red, {title && {title} } 23.06.2026, 22:10
Weitere Storys
Jetzt E-Paper lesen