AMS zieht Bilanz

Bis zu 2.163 Euro – so läuft die neue Bildungskarenz

Die neue Weiterbildungszeit ist seit Juni in Kraft. Bis Ende Juli hat das AMS bereits 550 Anträge genehmigt.
Newsdesk Heute
08.08.2026, 16:45
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Seit Anfang Juni ist das Nachfolgemodell der Bildungskarenz am Start. Nun zieht das Arbeitsmarktservice (AMS) eine erste Bilanz – und meldet bereits Hunderte genehmigte Anträge.

Arbeitnehmer können die neue Weiterbildungszeit seit 8. Juni beantragen. Bis Ende Juli gab das AMS bei 550 Anträgen grünes Licht. Weitere 312 Ansuchen befinden sich noch in Bearbeitung.

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Deutlich höher fällt allerdings auch die Zahl der negativen Bescheide aus: 471 Anträge wurden abgelehnt. Nach Angaben des AMS lag das in der überwiegenden Zahl der Fälle daran, dass die Ansuchen zu früh gestellt worden waren.

Strengere Regeln als früher

Die frühere Bildungskarenz wurde nach Kritik des Rechnungshofes und aus Spargründen reformiert. Das neue Modell sieht strengere Voraussetzungen vor. Bei Besserverdienern ist zudem eine finanzielle Beteiligung des Arbeitgebers vorgesehen.

Auch bei den Kosten wurde der Rotstift angesetzt. In Spitzenzeiten gab der Staat für die Bildungskarenz jährlich mehr als 500 Millionen Euro aus. Für die neue Weiterbildungszeit sind die Ausgaben mit 150 Millionen Euro pro Jahr gedeckelt.

Gefördert werden vom AMS nur noch Aus- und Weiterbildungen, die für den Arbeitsmarkt relevant und auch überbetrieblich verwertbar sind. Diese Einschränkung gab es beim Vorgängermodell nicht.

Bis zu 2.163 Euro im Monat

Für Menschen mit geringem Einkommen kann die neue Regelung finanziell attraktiver sein als die frühere Bildungskarenz. Diese orientierte sich bei der Höhe der Unterstützung ausschließlich am Arbeitslosengeld.

2026 liegt die Mindest-Weiterbildungsbeihilfe bei 1.286 Euro monatlich beziehungsweise 41,49 Euro pro Tag. Die konkrete Unterstützung wird nach einem einkommensabhängigen Stufenmodell berechnet.

Inklusive eines Arbeitgeberbeitrags sind maximal 2.163 Euro pro Monat möglich. Laut AMS verfügen 28,9 Prozent der bisherigen Teilnehmer über eine tertiäre Ausbildung.

Kaum noch Zuverdienst möglich

Parallel dazu gelten seit Jahresbeginn deutlich strengere Regeln für den Zuverdienst während der Arbeitslosigkeit. Bis auf wenige Ausnahmen ist es nicht mehr möglich, neben Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe geringfügig zu arbeiten.

Die Regelung sorgte unter anderem bei den Grünen, Sozialorganisationen sowie in der Kunst- und Kulturszene für Kritik. Im April warnten 1.500 Künstler und 160 Kultureinrichtungen vor einer Verschlechterung der Arbeitsbedingungen und großer Rechtsunsicherheit.

Noch im Vorjahr konnten Arbeitslose mit einer geringfügigen Beschäftigung bis zu 551 Euro monatlich dazuverdienen. Auch während der alten Bildungskarenz war ein geringfügiger Nebenverdienst möglich. Bei der neuen Weiterbildungszeit ist das – abgesehen von einer Ausnahme – ebenfalls nicht mehr erlaubt.

AMS-Chef sieht Erfolg

Welche Auswirkungen das Zuverdienstverbot auf die Dauer der Arbeitslosigkeit hat, kann das AMS nach eigenen Angaben erst gegen Jahresende beurteilen.

Erste Zahlen bewertet AMS-Chef Johannes Kopf allerdings positiv. "Im ersten Halbjahr 2026 sind um rund 1.700 Personen mehr aus einer geringfügigen in eine vollversicherte Beschäftigung gewechselt als im Vergleichszeitraum des Vorjahres und rund 1.000 davon beim selben Dienstgeber", so Kopf. Das sei "als der tatsächliche Erfolg der Reform zu werten."

{title && {title} } red, {title && {title} } 08.08.2026, 16:45