Die neue Weiterbildungszeit kann ab sofort beim Arbeitsmarktservice beantragt werden. Das Nachfolgemodell der Bildungskarenz bringt deutlich strengere Regeln – und soll den Staat wesentlich weniger kosten.
Wie bei der bisherigen Bildungskarenz gibt es auch bei der Weiterbildungszeit keinen Rechtsanspruch. Die Abwicklung erfolgt weiterhin über das AMS. Neu ist allerdings, dass sich Unternehmen künftig unter bestimmten Voraussetzungen finanziell beteiligen müssen.
Liegt das Bruttogehalt über der halben ASVG-Höchstbeitragsgrundlage, also 2026 über 3.465 Euro pro Monat, muss der Arbeitgeber 15 Prozent der Weiterbildungsbeihilfe übernehmen. Gleichzeitig werden die Kosten für den Staat begrenzt: Während die Bildungskarenz in ihrer Hochphase mehr als 500 Millionen Euro pro Jahr kostete, sind für das neue Modell maximal 150 Millionen Euro jährlich vorgesehen.
Auch die Voraussetzungen wurden deutlich verschärft. Wer bereits ein Master- oder Diplomstudium abgeschlossen hat, muss mindestens vier Jahre versicherungspflichtig gearbeitet haben. Ein direkter Wechsel von der Elternkarenz in die Weiterbildungszeit ist nicht mehr möglich.
Gefördert werden nur noch Aus- und Weiterbildungen, die arbeitsmarktrelevant und überbetrieblich verwertbar sind. Diese Einschränkung gab es bei der alten Bildungskarenz nicht.
Die Weiterbildung muss mindestens 20 Wochenstunden umfassen. Bei einem Studium sind 20 ECTS pro Semester nötig. Wer Betreuungspflichten hat, muss mindestens 16 Wochenstunden nachweisen.
Voraussetzung für die Beihilfe ist außerdem, dass man zwölf Monate durchgehend voll entlohnt beim aktuellen Arbeitgeber in Österreich vollversicherungspflichtig beschäftigt war. Zusätzlich muss mit dem Dienstgeber eine Vereinbarung über die Weiterbildungszeit abgeschlossen werden.
Für Geringverdiener fällt das neue Modell finanziell attraktiver aus als die bisherige Bildungskarenz, die sich am Arbeitslosengeld orientierte. 2026 beträgt die Mindest-Weiterbildungsbeihilfe 1.286 Euro pro Monat. Die Höhe richtet sich nach einem einkommensabhängigen Stufenmodell und liegt bei mindestens 41,49 Euro pro Tag.
Maximal sind in der Weiterbildungszeit inklusive Arbeitgeberbeitrag bis zu 2.163 Euro pro Monat möglich.
Reformen der Bildungskarenz waren in der Vergangenheit unter anderem vom Rechnungshof und vom Wirtschaftsforschungsinstitut Wifo gefordert worden. Ziel war es, die Wirksamkeit der Weiterbildungsmaßnahme zu erhöhen. Die alte Bildungskarenz konnte noch bis Frühjahr 2025 beantragt werden.