Im Zusammenhang mit dem schon länger andauernden Bandenkrieg im Raum Stuttgart hat das Landesgericht der baden-württembergischen Landeshauptstadt einen zur Tatzeit 17-jährigen Burschen wegen Mordes in einer Bar in Göppingen zu einer Jugendstrafe von acht Jahren und neun Monaten verurteilt.
Laut Gericht wurde er außerdem wegen zweifachen versuchten Mordes schuldig gesprochen. Das wurde am Mittwoch bekanntgegeben.
Weil der Angeklagte noch minderjährig war, wurde der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt. Die zuständige Kammer war überzeugt, dass der Bursch im Oktober 2024 in einer Bar in Göppingen plötzlich mit einer Maschinenpistole auf drei Männer geschossen hat. Ein Mann wurde dabei in den Kopf getroffen und starb sofort. Zwei weitere Männer wurden von mehreren Kugeln verletzt.
Zwischen dem Betreten und Verlassen der Bar durch den Angeklagten vergingen weniger als zehn Sekunden. Die Kammer sah das Mordmerkmal der Heimtücke als erfüllt an.
Im Großraum Stuttgart ist vor mehr als zwei Jahren ein Streit zwischen mutmaßlich kriminellen Gruppen eskaliert. Seither gab es zahlreiche schwere und teilweise tödliche Verbrechen, wie etwa Schüsse in Lokalen oder einen Handgranatenwurf bei einer Trauerfeier auf einem Friedhof. Es hat schon etliche Razzien bei Verdächtigen und fast hundert Festnahmen gegeben, auch mehrere Prozesse sind bereits gelaufen.
Laut Urteil von Dienstag galten die Schüsse einem führenden Mitglied und weiteren Leuten einer dieser Gruppen, die sich oft in der Bar in Göppingen aufgehalten haben. Der Tote und die beiden Verletzten hatten allerdings keinerlei Verbindung zu dieser Gruppe und waren völlig unbeteiligt. Es kam zu einer Verwechslung – das Opfer sah dem Führungsmitglied der gegnerischen Gruppe ähnlich.
Der zur Tatzeit 17-Jährige hat die Tat im Prozess laut Gericht gestanden. Mit dem Urteil blieb die Kammer unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die auf neuneinhalb Jahre Haft plädiert hatte. Die Verteidigung wollte siebeneinhalb Jahre Haft.
Laut Gericht war das bereits das 17. abgeschlossene Verfahren im Zusammenhang mit dem Bandenkrieg. Es war aber bisher die einzige Tat, bei der jemand ums Leben gekommen ist.