Das Oberlandesgericht Wien hat am Montag den erstinstanzlichen Schuldspruch gegen Ex-Kanzler Sebastian Kurz aufgehoben. Kurz war ursprünglich zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt worden – wegen angeblicher Falschaussage im U-Ausschuss zur Causa Ibiza. Jetzt ist klar: Das Urteil ist vom Tisch, Kurz ist freigesprochen.
Im Zentrum der Vorwürfe stand die Rolle von Kurz bei der Bestellung des ÖBAG-Aufsichtsrats. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, seine tatsächliche Einflussnahme im Ausschuss heruntergespielt zu haben. Doch laut Gericht war der "objektive Tatbestand der falschen Beweisaussage nicht erfüllt". Kurz habe in der Befragung korrekt angegeben, in die Bestellung eingebunden gewesen zu sein. Die Nachfragen der NEOS-Abgeordneten Stephanie Krisper seien nicht weitergeführt worden, weil die Fragerunde bereits vorbei gewesen sei.
Anders sieht es bei Bernhard Bonelli aus: Der frühere Kabinettschef von Kurz wurde rechtskräftig zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt – ebenfalls wegen Falschaussage. Ein herber Schlag für den einstigen engen Vertrauten des Kanzlers.
Kurz selbst zeigte sich beim Verlassen des Gerichtssaals erleichtert. "Sie haben jahrelang berichtet. Ich war jahrelang mit Vorwürfen konfrontiert – jetzt ist das alles in sich zusammengebrochen", sagte er vor versammelter Presse. Für Bonelli zeigte er sich betroffen: "Ich bedaure das zutiefst." Der Ex-Kanzler, der erst vor wenigen Tagen Vater wurde, kündigte an, sich bald ausführlich zu äußern.
Die ehemalige Höchstrichterin Irmgard Griss äußerte sich am Dienstag im Ö1-Morgenjournal zum Urteil von Sebastian Kurz – es sei auch für sie "überraschend" gewesen. "Aber das liegt an unserem System. Dadurch, dass es ein Rechstmittelverfahren gibt und Gott sei Dank gibt es ein Rechtsmittelverfahren, ist es natürlich immer möglich, dass die zweite Instanz die Sache anders beurteilt, als die erste Instanz", erklärt Griss im ORF-Radio.
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Angesprochen darauf, ob es für Griss nachvollziehbar sei, dass sich die Berufungsrichter nur auf eine Antwort von Kurz konzentriert hätten, antwortete sie: "Das ist eine Herangehensweise, die auch für mich erstaunlich ist. Das muss ich schon sagen. Weil wenn man sich fragt, wie man eine Äußerung von jemanden beurteilt, dann ist es ja immer so, dass schon der Gesamteindruck eine Rolle spielt", erklärt die ehemalige NEOS-Politikerin.
"Und dass man dann aufgrund eines einzelnen Wortes, das jemand am Beginn sagt und dann beginnt er vielleicht herumzureden, dass man da schon sagt 'Nein, er hat nicht die Unwahrheit gesagt, sondern er hat gesagt, er hat 'Ja' gesagt' und damit hat er das schon beantwortet. Also ich weiß nicht, das ist sicher gewöhnungsbedürftig und es ist eben eine Herangehensweise, die möglich ist, aber es gibt auch andere Möglichkeiten, das zu sehen.
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Irmgard Griss hätte es als Richterin "möglicherweise" anders beurteilt. "Aber das kann ich nicht sagen, weil dazu müsste ich auch den ganzen Akt kennen. Aber es hat auch mich überrascht." Die bedingte Haftstrafe von sechs Monaten gegen den früheren Kabinettschef von Kurz, Bernhard Bonelli, ebenfalls wegen Falschaussage, wurde hingegen bestätigt. Das sei für die ehemalige Höchstrichterin "nachvollziehbar" gewesen.
"Ja, weil es eben in beiden Fällen um die Aussage geht." Und weiter: "Es geht nicht darum, inwieweit Kurz in diesem Bestellungsprozess involviert war. Es geht darum, ob Kurz darüber die Wahrheit gesagt hat". Und Bonelli habe nach Ansicht des Erstrichters und auch nach der zweiten Instanz "nicht die Wahrheit" gesagt.