Brisante Entscheidung

Es war Mord! Wachsoldat erschoss Freund in Kaserne

Der Ex-Wachsoldat Lukas P. (21) wurde im Juni nach dem Todesschuss in einer Kaserne zu 12 Jahren Haft verurteilt. Nun entschied der OGH: Es war Mord.
Newsdesk Heute
22.10.2025, 18:38
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Neuer Zündstoff in einem Fall, der zu Tumulten, riesigen Polizeiaufgeboten und einem Schock im ganzen Land führte: Der Oberste Gerichtshof hat entschieden, dass es sich bei dem Todesschuss in der Spittaler Türkkaserne am 22. Oktober 2024 um einen Mord gehandelt habe.

Der Verdächtige, Ex-Wachsoldat Lukas P. (21), hatte zuvor von verschiedenen Unfallvarianten gesprochen: "Ich habe mit der Pistole gespielt, sie ein paar Mal etwas herausgezogen und wieder in den Holster gleiten lassen."

Der Schuss habe sich beim Versuch gelöst, den zuvor gelockerten und herunterrutschenden Waffengurt aufzufangen, hieß es. Ein anderes Mal habe P. erklärt, der Waffengurt habe "gedrückt", weshalb er ihn aufgemacht "und mit der Waffe herum getan" habe, berichtet die "Krone".

Dabei habe sich ein Schuss gelöst. Ein Schuss, bei dem der 21-jährige Mustafa, ein Freund des Angeklagten, starb. An einen Unfall glaubte das Gericht nicht, verurteilte den jungen Mann im Juni 2025 zu zwölf Jahren Haft wegen Mordes – nicht rechtskräftig.

Verurteilung wegen Mordes ist rechtskräftig

Infolge des Urteils kam es zu Tumulten und riesigen Polizeieinsätzen, denn offenbar zeigten sich Familienangehörige und Freunde des Opfers über das milde Urteil empört. Gar "Blutrache" wurde kurzzeitig befürchtet.

Nun gibt es eine neue Wendung: Nachdem die Angeklagtenseite Nichtigkeitsbeschwerde eingereicht hatte, entschied nun der Oberste Gerichtshof: Die Beschwerde wird abgewiesen, die Verurteilung wegen Mordes ist rechtskräftig. Neuerlich entschieden werden muss jetzt nur noch über das Strafmaß.

Ein Fall, der weiter für Emotionen sorgen wird. Die Verteidigung sprach in der Vergangenheit von einer "Verkettung vieler unglücklicher Umstände" und gestand nur eine grob fahrlässige Tötung ein. Es gebe nicht den Funken eines Motivs.

Das sah die Staatsanwaltschaft anders. Der Opfervertreter sah ein "Lehrbuchbeispiel für das Verbrechen des Mordes". Auf dem Handy des Verdächtigen fanden Ermittler offenbar ein Video, auf dem der Schütze einen ausländisch aussehenden Kameraden als "Kanake" bezeichnete und rechtes Gedankengut zur Schau stellte.

{title && {title} } red, {title && {title} } 22.10.2025, 18:38
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