Am 11. Juni startet die Fußball-Weltmeisterschaft. Sie findet erstmals in drei Gastgeberländern statt: in den USA, Kanada und Mexiko. Für Fans in Österreich bringt das eine besondere Herausforderung mit sich. Wegen der Zeitverschiebung werden viele Partien erst spätabends oder sogar mitten in der Nacht zu sehen sein.
Tatsächlich werden zahlreiche Spiele aus Sicht österreichischer Fans erst um 22 Uhr, um Mitternacht oder gar erst um 2 oder 3 Uhr früh angepfiffen. Der Grund liegt in den unterschiedlichen Zeitzonen Nordamerikas. Während in Österreich Sommerzeit gilt, liegen viele Spielorte in den USA sechs bis neun Stunden hinter Mitteleuropa. Besonders Abendspiele an der US-Westküste werden für heimische Fans damit zu Nachtpartien.
Viele Fans werden sich die Spiele ihrer Lieblingsmannschaften trotz später Uhrzeiten nicht entgehen lassen wollen. Wer deswegen am nächsten Morgen allerdings übermüdet zur Arbeit erscheint, zu spät kommt oder gar nicht erscheint, kann arbeitsrechtliche Konsequenzen riskieren. Davor warnt das auch auf Arbeitsrecht spezialisierte Vorlagenportal.
Denn grundsätzlich gilt: Fußballschauen in der Nacht ist Privatsache. Arbeitgeber müssen kein Verständnis dafür haben, wenn Mitarbeiter wegen einer langen WM-Nacht ihre Pflichten im Job nicht ordentlich erfüllen können. Zuspätkommen oder unentschuldigtes Fernbleiben kann je nach Einzelfall zu einer Verwarnung führen. Bei wiederholten Verstößen kann sogar das Dienstverhältnis beendet werden.
Besonders heikel wird das in Berufen, in denen Konzentration und Aufmerksamkeit entscheidend sind. Dazu zählen etwa Berufskraftfahrer, Jobs im Gesundheitsbereich, die Produktion oder sicherheitsrelevante Tätigkeiten. Wer hier übermüdet arbeitet, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern womöglich auch andere.
Auch für Arbeitnehmer im Nachtdienst kann die WM zur Versuchung werden. Wer in der Nacht arbeitet, könnte auf die Idee kommen, ein Spiel nebenbei am Smartphone oder per Livestream zu verfolgen. Das betrifft etwa Sicherheitsdienste, Portiere, Hotels, den Transportbereich oder Leitstellen.
Der Grundsatz ist aber eindeutig: Während der Arbeitszeit dürfen keine privaten Aktivitäten ausgeführt werden. Wer während eines Nachtdienstes ein Spiel streamt und dadurch seine Aufgaben vernachlässigt, riskiert ebenfalls arbeitsrechtliche Konsequenzen.
Allerdings kommt es auch hier auf den konkreten Fall an. In Bereichen mit reiner Arbeitsbereitschaft, etwa bei Portieren oder nächtlichen Empfangsdiensten mit wenig Arbeitsanfall, kann das Mitverfolgen eines Spiels zulässig sein. Voraussetzung ist aber, dass der Arbeitgeber es ausdrücklich erlaubt oder die Arbeitsleistung nicht beeinträchtigt wird.
Anders sieht es aus, wenn wegen des Livestreams Kundenanfragen übersehen werden, Kontrollgänge ausfallen oder Sicherheitsaufgaben liegen bleiben. Dann drohen Verwarnungen – und im Wiederholungsfall sogar das Ende des Dienstverhältnisses.
Auch im Büro kann die WM für Diskussionen sorgen. Während großer Turniere steigt in vielen Firmen die Stimmung, manche Chefs zeigen sich bei Dresscodes lockerer. Einen Anspruch auf Fan-Outfit gibt es aber nicht. Gibt es eine Kleiderordnung oder ist ein seriöses Auftreten gegenüber Kunden notwendig, kann der Arbeitgeber Trikots, Fanartikel oder auffällige Gesichtsbemalung untersagen.
Sinnvoller als Streit sind oft flexible Lösungen. Gleitzeit, Homeoffice oder kurzfristige Diensttausche können helfen, Konflikte zu vermeiden und die Motivation hochzuhalten. Wer ein besonders wichtiges Nachtspiel sehen will und weiß, dass er am nächsten Tag müde sein wird, sollte rechtzeitig Urlaub oder Zeitausgleich beantragen.
Einen Anspruch darauf gibt es zwar nicht. Im Einvernehmen lassen sich aber oft praktikable Lösungen finden. Letztlich gilt: Auch während der Fußball-WM haben die arbeitsvertraglichen Pflichten Vorrang vor dem Spielplan.