Am Wiener Landesgericht musste sich am Freitag ein 30-jähriger Ungar wegen versuchtem sexuellen Missbrauch an einer wehrlosen Frau verantworten. Tatort war dabei die Linie U3 nach Simmering.
Der Vorfall ereignete sich im August in einem gut besetzten Zug. Laut Anklage näherte sich der Mann der regungslosen Frau, während andere Fahrgäste ihr offensichtliches Unwohlsein ignorierten. Auf Aufnahmen der Überwachungskamera ist zu sehen, wie er sie fixiert – und sobald der Waggon sich leert, beginnt, sie auszuziehen.
Nur dem Eingreifen eines einsteigenden Fahrgasts ist es zu verdanken, dass der Angriff abgebrochen wurde. "Was machst du?", stellte sich der Zeuge dem Mann entgegen. Gemeinsam mit weiteren Fahrgästen alarmierte er den U-Bahn-Fahrer, der sofort Polizei und Rettung informierte. Die Frau war laut Zeugen "völlig weggetreten". Der Täter wurde noch vor Ort festgenommen und saß bis zum Prozess in U-Haft.
Die Frau, eine diplomierte Krankenschwester, hatte davor mit Freundinnen im Volksgarten gefeiert. Sie trank Wein und Espresso Martini – dann setzte ihre Erinnerung aus. Da ihre Gläser teilweise unbeaufsichtigt waren und sie Alkohol gewohnt ist, schließt sie nicht aus, dass ihr etwas ins Getränk gemischt wurde.
Der 30-jährige Ungar erklärte vor Gericht, stark unter Drogeneinfluss gestanden zu haben. Er konsumierte Crystal Meth, Marihuana, Substitol, Medikamente und Alkohol. Trotz eines Aufenthaltsverbots in Österreich hielt er sich in Wien auf, nachdem er seine Therapie abgebrochen hatte. Die Hotelkosten übernahm seine Mutter.
Der Beschuldigte sprach von Chaos in seinem Kopf. "Ich kann mich nicht erinnern. Ich schäme mich", sagte er zur Tat und wollte das Video im Gerichtssaal nicht sehen.
Der Mann ist auch kein Unbekannter: Sieben Vorstrafen stehen zu Buche. Sein Anwalt sprach von einem "Tiefpunkt" im Leben des Angeklagten. Trotzdem zeigte das Gericht kein Erbarmen und verurteilte den Ungar zu 4,5 Jahren Haft. Dieser meldete Berufung gegen die Höhe der Strafe an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.