Digitaler Pass

Ganz neue EU-Regeln für Produkte treten in Kraft

Die EU verpflichtet Unternehmen, ihre Identität für ein Register zum digitalen Produktpass nachzuweisen. Bald gilt das auch für bestimmte Batterien.
14.10.2026, 19:10
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Die EU verschärft die Anforderungen für den Zugang zum Register für den Digitalen Produktpass. Seit 6. August 2026 gelten konkrete Regeln zur Überprüfung von Unternehmen und anderen Akteuren, die Produktpässe registrieren oder bestehende Einträge bearbeiten wollen. Für Unternehmen kann dafür unter anderem ein qualifiziertes elektronisches Siegel als Identitätsnachweis dienen.

Der Digitale Produktpass soll wichtige Informationen über Produkte digital zugänglich machen. Je nach Produktgruppe können dazu Angaben über Materialien, Umweltleistung, Reparierbarkeit, Konformität und Entsorgung gehören. Welche Daten verpflichtend sind und wann die Vorgaben gelten, wird schrittweise für einzelne Produktgruppen festgelegt.

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Unternehmen müssen ihre Identität nachweisen

Wer einen digitalen Produktpass im zentralen Register anlegen oder bearbeiten möchte, muss zuvor als Wirtschaftsakteur oder als Beteiligter der Wertschöpfungskette verifiziert werden. Der bestätigte Status gilt bis zum Ablauf des verwendeten Identifizierungsmittels, höchstens jedoch drei Jahre.

Bei juristischen Personen kann ein qualifiziertes elektronisches Siegel dazu dienen, die Identität des Unternehmens und gegebenenfalls dessen Niederlassung nachzuweisen. Solche Siegel basieren auf elektronischen Zertifikaten und ermöglichen eine überprüfbare Zuordnung zu einer Organisation.

"Beim Digitalen Produktpass geht es nicht nur darum, Produktinformationen digital bereitzustellen. Ebenso wichtig ist, dass eindeutig nachvollziehbar ist, welches Unternehmen hinter einer Registrierung steht", sagt Markus Vesely, CEO des österreichischen Vertrauensdiensteanbieters A-Trust. Das Unternehmen stellt qualifizierte Zertifikate für elektronische Siegel nach der europäischen eIDAS-Verordnung bereit.

Digitaler Batteriepass startet 2027

Ein wichtiger Anwendungsfall folgt bereits im kommenden Jahr. Ab 18. Februar 2027 müssen bestimmte Batterien einen digitalen Batteriepass besitzen. Dazu zählen unter anderem Batterien für Elektrofahrzeuge, sogenannte LV-Batterien für leichte Verkehrsmittel sowie Industriebatterien mit einer Kapazität von mehr als zwei Kilowattstunden.

Die Informationen sollen über einen QR-Code zugänglich sein. Vor der Registrierung muss der jeweils verantwortliche Wirtschaftsakteur im Produktpassregister überprüft werden. Je nach Fall kann das etwa der Hersteller, der Importeur oder ein bevollmächtigter Vertreter sein. Auch bestimmte weitere Beteiligte und Dienstleister, die Registrierungen im Auftrag eines Unternehmens durchführen, benötigen einen bestätigten Status.

Elektronisches Siegel ist nicht auf dem Produkt

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen dem Identitätsnachweis und dem Produktpass selbst: Das qualifizierte elektronische Siegel wird nicht auf dem Produktpass angebracht. Es dient vielmehr dazu, gegenüber dem Register die Identität eines Unternehmens nachzuweisen.

Der Digitale Produktpass soll Informationen entlang des gesamten Produktlebenszyklus verfügbar machen. Die konkreten Pflichten unterscheiden sich jedoch je nach Produktgruppe. Für Unternehmen bedeutet das, dass sie sich rechtzeitig über die jeweils geltenden Vorgaben und Fristen informieren müssen.

rfi, 14.10.2026, 19:10
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