Niederösterreicher klagte

Gastpatienten-Streit Wien/NÖ – Gericht weist Klage ab

Im Streit um Gastpatienten aus Niederösterreich in Wiener Spitälern gibt es eine neue Wendung. Die Klage eines Niederösterreichers wurde abgewiesen.
Wien Heute
11.03.2026, 14:55
Hör dir den Artikel an:
00:00 / 02:45
1X
BotTalk
Loading...
Angemeldet als Hier findest du deine letzten Kommentare
Alle Kommentare
Meine Kommentare
Sortieren nach:

Kommentare neu laden
Nach oben

Neue Wende im Gastpatienten-Streit zwischen Wien und Niederösterreich. Wie "Heute" mehrfach berichtete, klagte ein Niederösterreicher das Orthopädische Spital Speising (Wien-Hietzing), weil eine bereits angesetzte Operation nicht stattfand, da der Patient aus dem Bezirk Mistelbach ist.

Wie das "profil" berichtet, wurde die viel beachtete Klage aber nun vom Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien (LGZ) zurückgewiesen – allerdings nicht inhaltlich, sondern aus formalen Gründen. Das Gericht sieht sich für den Fall nicht zuständig.

Klage Anfang Februar eingebracht

Der Konflikt zwischen Wien und Niederösterreich schwelt schon länger. Das Land Niederösterreich hatte angekündigt, wegen der Aufnahme von Patienten in Wiener Spitälern den Klagsweg zu beschreiten. Anfang Februar brachte schließlich ein Patient eine Klage gegen ein Wiener Krankenhaus ein. Das Land Niederösterreich erklärte, die Prozesskosten zu übernehmen.

Vertreten wird der Kläger von der Kanzlei Herbst Kinsky. In der Klage argumentiert sie, dass es grundsätzlich eine gesetzliche Pflicht zur Aufnahme von sozialversicherten Patienten in öffentlichen Krankenanstalten gibt – unabhängig vom Wohnsitz.

Eingriff von Spital verschoben

Der Hintergrund: Eine Orthopädin meldete den Patienten für eine Hüftoperation im Orthopädischen Spital Speising an. Laut Klage erhielt der Mann Anfang 2024 zunächst eine Information, dass er zur Aufnahme vorgemerkt sei. Im April 2025 bekam er jedoch ein Schreiben des Spitals.

Darin hieß es, dass man vorrangig die Versorgung der Wiener Bevölkerung sicherstellen müsse. Bei planbaren Eingriffen müsse daher die Zahl der Patienten aus anderen Bundesländern reduziert werden. Für den Patienten würde das deutlich längere Wartezeiten bedeuten.

Zivilrechts-Gericht nicht zuständig

Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien befasste sich nun mit der Sache – kam jedoch zu dem Schluss, dass es nicht zuständig ist. Eine Sprecherin erklärte, die zuständige Richterin habe einen Zurückweisungsbeschluss gefasst. Ihrer Ansicht nach müsste der Fall vor dem Handelsgericht Wien verhandelt werden.

Der Grund: Juristisch gehe es im Kern um die Frage, ob das Spital verpflichtet gewesen wäre, einen Behandlungsvertrag mit dem Patienten abzuschließen. Im Fachjargon spricht man von einem "Kontrahierungszwang".

Juristisch komplexer Fall

Die Klagsseite hat nun zwei Möglichkeiten: Rekurs beim Oberlandesgericht Wien gegen die Zurückweisung einlegen oder einen Überweisungsantrag ans Handelsgericht Wien stellen. Der Fall gilt als rechtlich besonders komplex – auch weil es kaum vergleichbare Judikatur dazu gibt. Politisch dürfte der Streit zwischen Wien und Niederösterreich damit jedenfalls noch länger weitergehen.

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 11.03.2026, 15:11, 11.03.2026, 14:55
Jetzt E-Paper lesen