"Getrennt, bitte!" Ein deutscher Wirt hat genug von gesplitteten Rechnungen. "Oftmals kommt es vor, dass Schwaben pingelig darüber diskutieren, wer wie viele Gläser aus einer Flasche Rotwein getrunken hat, und dass dies bitte auch für die Rechnungen gesplittet wird", beschrieb Salvatore Marrazzo gegenüber der "Bild" die "nervige Eigenart". In seinem Restaurant "Accanto Semplicissimo" verbietet er getrennte Rechnungen deshalb ab sofort - es sei denn, man hat dies vorher angemeldet.
Hierzulande wäre eine solche Maßnahme zwar nicht undenkbar, sei jedoch kein Thema. "In Österreich sind getrennte Rechnungen eher die Regel als die Ausnahme und ich keine keinen Betrieb, wo das ein Problem wäre", so Thomas Peschta, Obmann der Fachgruppe Gastronomie der Wirtschaftskammer Wien, auf "Heute"-Nachfrage.
Selbst, wenn die Rechnung bereits rausgelassen wurde, sollte es kein Problem sein, die Rechnung nachträglich aufzuteilen, so Peschta, Betreiber eines Gasthauses im 14. Bezirk. "Das ist eine Frage der Kundennähe. Eine Rechnung kann man auch nach Abschluss noch einmal öffnen und aufteilen." Einzig mitten im Hochbetrieb würde er den Ärger eines Kellners darüber verstehen, aber selbst in einer solchen Situation gib es Möglichkeiten. "Wird auf eine getrennte Rechnung bestanden, kann man diese auch im Nachhinein per Mail schicken - insofern es sich um einen höheren Betrag handelt."
„Eine Rechnung kann man auch nach Abschluss noch einmal öffnen und aufteilen.“
Auf die Höhe des Trinkgeldes würde sich eine gesplittete Rechnung in der Regel jedoch nicht auswirken. "Hier kommt es immer auf das Ganze - den Kellner, die Kunden, deren Zufriedenheit und Großzügigkeit - an."
Zudem bleiben zehn Prozent vom Rechnungsbetrag nun einmal zehn Prozent - so viel Trinkgeld ist in Österreich üblich, egal ob einmal und aufgeteilt bezahlt wird.