Ende Februar wurde eine 64-jährige Wienerin beim nachmittäglichen Grabbesuch am Baumgartner Friedhof aus dem Nichts von der 14-jährigen Jenny (Name geändert)attackiert und mit mehreren Messerstichen tödlich verstümmelt – wir berichteten.
Brisant: Die furchtbare Bluttat dürfte sich wohl angekündigt haben. Im nun vorliegenden Psycho-Gutachten wird der Teenager trotz einer schwerwiegenden Persönlichkeitsstörung samt Borderline-Erkrankung als "hochgradig gefährlich" eingestuft – von einem zuvor diagnostizierten Autismus ist keine Rede mehr.
Bist du von Gewalt betroffen? Hier findest du Hilfe
Frauenhelpline (rund um die Uhr, kostenlos): 0800 222 555
Männernotruf (rund um die Uhr, kostenlos): 0800 246 247
Rat auf Draht: 147
Autonome Frauenhäuser: 01/ 544 08 20
Polizei-Notruf: 133
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Zum Tatzeitpunkt war die 14-Jährige "zurechnungsfähig", ist somit schuldfähig. Zwei Faktoren wirkten sich laut der Untersuchung der Jugendpsychiaterin Claudia Klier negativ auf das Mädchen aus zerrüttenden Verhältnissen aus, ließen sie zur tickenden Zeitbombe werden: einerseits die völlig fehlende Tagesstruktur des Mädchens in der Krisen-Unterkunft und andererseits der dadurch besonders leichte Zugang zu harten Drogen.
Seit ihrem 11. Lebensjahr stürzte sich das "emotional instabile" und depressive Kind in düstere Gothic-Musik, morbide Gewalt-Darstellungen und schreckliche True-Crime-Dokus, wurde so geradezu zur verlorenen Seele – kleidete sich nur noch schwarz und stiefelte in schweren Gruftieschuhen umher. In den Wochen vor der Tat beunruhigte ihre seltsame Faszination für den Tod sogar ihre Betreuer – allerdings ohne Konsequenz.
Verstörende Inhalte auf ihren Social-Media-Accounts mit selbstgemachten Zeichnungen von verstümmelten Körpern und der Verherrlichung der US-amerikanischen Kindsmörderin Alyssa Bustamante hätten wichtige Hinweise auf eine vorliegende schwere Störung der Verdächtigen geben können – zumal sie ihr Umfeld mehrfach mit dem Umbringen bedroht haben soll.
Jenny wurde jetzt aus der Krankenstation der Justizanstalt Josefstadt in den Maßnahmenvollzug verlegt. Ihre Anwältin Astrid Wagner, die fest an eine Unzurechnungsfähigkeit glaubt, ist froh, dass sie dort "jetzt endlich die Behandlung bekommt, die sie benötigt." Ob sie jemals wieder freikommt, ist indes offen. Die Unschuldsvermutung gilt.