Tierisches Erbe?

Ist der Singvogelfang doch kein Weltkulturerbe mehr?

Aufgrund 500 "Vogelfänger" aus dem Salzkammergut gilt der Singvogelfang als UNESCO-Weltkulturerbe. Nicht nur Tierschützer finden das absurd.
27.02.2026, 14:42
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Tierliebhaber lachen laut "Ha!", wenn durch die Intervention des Österreichischen Tierschutzvereins bei der UNESCO dem Singvogelfang den Titel des Weltkulturerbes anerkannt wird. Nicht nur Vogelfreunde hielten diese "Auszeichnung" für einigermaßen absurd, da diese veraltete Tradition nur noch von 500 Personen im Salzkammergut praktiziert wird und schon längst nicht mehr mit dem Tierschutzgedanken zu vereinbaren ist.

Für den Österreichischen Tierschutzverein ist die Sache klar: Eine Tradition, die nur durch eine Sondergenehmigung erlaubt ist, gegen europäisches Recht verstößt und Vögel ihrer Freiheit beraubt, steht eindeutig im Widerspruch zu den Werten der UNESCO.

„Für uns passt die Tradition des 'Salzkammergut-Singvogelfangs' nicht mehr in ein modernes Verständnis von Kulturerbe – es ist Zeit für einen Schlussstrich“
Alexios WiklundSprecher, ÖTV

Prüfung aufgrund Tierleid

Der Status des immateriellen Kulturerbes des "Singvogelfangs im Salzkammergut" wird im Frühjahr 2026 vom Fachbeirat überprüft. Dann wird entschieden, ob diese umstrittene Traditionspflege von 500 Personen weiterhin mit den Werten der UNESCO vereinbar ist – oder ob sie ihren Status als immaterielles Kulturerbe verliert. Der offensichtliche Grund Tierleid – immerhin sind tausende Singvögel für immer in Gefangenschaft – hat bisher nicht gereicht!

Wegen solcher Ausstellungen dürfen Singvögel gefangen werden.
©VGT
„Das Immaterielle Kulturerbe ist ein lebendiges Erbe, sodass es selbstverständlich wegen veränderter Werthaltungen in der Gesellschaft auch zur grundsätzlichen Infragestellung von Traditionen bzw. Praktiken und in weiterer Folge zu Veränderungen oder sogar zum Verzicht auf einzelne Elemente eines Brauchs kommen kann“
Dr. Sabine HaagPräsidentin, UNESCO-Kommission Österreich

Entscheidung liegt beim Fachbeirat

Über Aufnahme, Änderung oder Streichung einer ausgezeichneten Tradition entscheidet der unabhängige Fachbeirat - die UNESCO führt lediglich das Verzeichnis. Man darf also gespannt sein, ob die Tierschutz-Argumente ausreichend sind, denn nicht alles, was erlaubt ist, darf Kulturerbe sein. Deshalb wurden Traditionen wie Stierkampf oder Fuchsjagd nicht als immaterielles Kulturerbe aufgenommen.

Im Leitfaden für Traditionen mit Tieren steht dazu:

  • Tiere müssen gut behandelt werden.
  • Tradition muss nachhaltig sein.
  • Gewalt oder Verletzungen schließen eine Aufnahme aus.
  • Wenn es laufende Rechtsstreitigkeiten gibt, darf die Tradition nicht aufgenommen werden.

Zudem gilt: Eine Tradition muss stets mit den österreichischen Gesetzen übereinstimmen. Ob das beim Singvogelfang tatsächlich der Fall ist, wird nun geprüft.

Warum gibt es den Singvogelfang überhaupt noch?

Rechtlich möglich ist der Singvogelfang aktuell NUR aufgrund einer Sonderregelung des Landes Oberösterreich. § 11 der lokalen Artenschutzverordnung erlaubt den Fang von Singvögeln für Ausstellungen sowie die lebenslange Haltung von sogenannten "Lockvögeln".

Der Österreichische Tierschutzverein kritisiert, dass diese Ausnahmeregelung gegen das Bundes-Tierschutzgesetz und die EU-Vogelschutzrichtlinie verstößt. Artikel 5 der EU-Verordnung verbietet grundsätzlich das Fangen, Töten oder die absichtliche Störung wild lebender Vögel.

{title && {title} } tine,red, {title && {title} } 27.02.2026, 14:42
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