Der PV-Boom in Österreich geht weiter. 2025 kamen rund 1.600 Megawatt an erzeugter Leistung dazu, gleichzeitig stieg die Stromerzeugung aus Sonnenenergie um 28 Prozent auf 9,8 Terawattstunden. Ende 2025 war rund fünfmal so viel Photovoltaikleistung installiert wie 2020.
Generell gesehen entwickelt sich die erneuerbare Erzeugungsleistung rasant weiter – von 2021 bis 2025 wurden rund 10.200 Megawatt zugebaut. Damit liegt der gesamte Leistungszubau rund ein Viertel über dem rechnerischen Zielpfad des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG).
Auch die Beteiligung vor Ort wächst: Mitte 2026 gab es österreichweit knapp 6.000 Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften, rund 2.100 mehr als ein Jahr zuvor. Um die gemeinsame Energienutzung weiter zu erleichtern, treten ab 1. Oktober neue Regelungen zu Peer-to-Peer-Verträgen in Kraft. Künftig kann selbst erzeugter erneuerbarer Strom auf vertraglicher Basis direkt verkauft oder verschenkt werden, ohne dafür eigens einen Verein oder eine Gesellschaft gründen zu müssen.
"Immer mehr Haushalte, Betriebe und Gemeinden nehmen ihre Energieversorgung gemeinsam in die Hand. Das zeigt, welches Potenzial in den Regionen steckt. Dieses Engagement wollen wir nutzen, um den Ausbau weiter voranzubringen und die Wertschöpfung vor Ort zu stärken", betont Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer.
Energie-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner fügt hinzu: "Energiegemeinschaften sind längst kein Nischenmodell mehr. Sie zeigen, wie Menschen regional erzeugten erneuerbaren Strom gemeinsam nutzen können. Die neuen Rahmenbedingungen schaffen zusätzliche Möglichkeiten für gemeinschaftliche Stromnutzung. Das ElWG stärkt zudem die Rolle von Energiegemeinschaften in der Energiewende."
Mit dem Elektrizitätswirtschaftsgesetz gelten ab dem 1. Oktober 2026 für alle Bürgerenergiemodelle, auch für bestehende Energiegemeinschaften, neue Rahmenbedingungen. Um diese optimal vorzubereiten, stellt das Energieministerium neue Vorlagen und Informationen auf energiegemeinschaften.gv.at zur Verfügung.
Dazu zählen Peer-to-Peer-Verträge sowie Muster zu den künftig geltenden Lieferantenverpflichtungen bei gemeinsamer Energienutzung. Zusätzliche Mustervorlagen wie allgemeine Lieferbedingungen, Vereinsstatuten und Muster für gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen werden in den kommenden Wochen veröffentlicht.
"Wer Sonnenstrom vom eigenen Dach mit anderen teilen möchte, soll das möglichst einfach tun können. Dafür braucht es neben den gesetzlichen Möglichkeiten auch konkrete Unterstützung. Mit verständlichen Informationen und Vertragsvorlagen helfen wir den Menschen, die neuen Möglichkeiten tatsächlich zu nutzen. So stärken wir die gemeinsame Stromversorgung vor Ort", betont Zehetner abschließend.