Regeln werden verschärft

Ukrainer in Österreich – dieser Schutz fällt jetzt weg

Was sich seit Wochen anbahnte, ist jetzt offiziell: Wehrpflichtige Ukrainer bekommen in Österreich keinen automatischen Schutzstatus mehr.
Nicolas Kubrak
30.09.2026, 12:27
Loading...
Angemeldet als Hier findest du deine letzten Kommentare
Alle Kommentare
Meine Kommentare
Sortieren nach:

Kommentare neu laden
Nach oben
Hör dir den Artikel an:
00:00 / 02:45
1X
BotTalk

Der Turbo-Schutz für ukrainische Männer fällt weg. Neu anreisende männliche Flüchtlinge, die nach ukrainischem Recht das Land nicht verlassen dürfen, werden künftig vom vereinfachten Schutzstatus ausgenommen. Eine entsprechende Verordnung passierte am Mittwoch den Ministerrat.

Karner: "Hilft Österreich und Ukraine"

Durch die Änderung der Vertriebenen-Verordnung erhalten Neuankommende das Aufenthaltsrecht nur mehr dann, wenn sie ihre militärischen Pflichten nach ukrainischem Recht erfüllt haben oder davon befreit sind. Entsprechende Nachweise sind bei Bedarf vorzulegen. Grundlage der Änderung ist ein Beschluss auf EU-Ebene.

"Heute" auf Google als bevorzugte Quelle festlegen

"Ein Ende des automatischen Schutzstatus für Männer hilft der Ukraine und auch Österreich“, kommentiert Innenminister Gerhard Karner. "Gemeinsam mit Deutschland, Polen und Tschechien haben wir diese Änderung auf europäischer Ebene durchgesetzt. Diese Lösung dient der Ukraine selbst und unterstützt die Akzeptanz in Österreich."

Österreich weiter solidarisch mit Ukraine

Gleichzeitig hebt der ÖVP-Minister hervor, dass die Solidarität mit den vor dem russischen Angriffskrieg geflüchteten Menschen aus der Ukraine aufrecht bleibe. Der vorübergehende Schutz für Vertriebene wird um ein weiteres Jahr bis zum 4. März 2028 verlängert. Die Verschärfung gilt nur für Neuankommende.

Außerdem ist künftig kein Doppelbezug in mehreren EU-Staaten mehr möglich. Wer bereits in einem anderen Mitgliedstaat temporären Schutz genießt, erhält in Österreich kein Aufenthaltsrecht für Vertriebene.

Damit soll insbesondere verhindert werden, dass die mit dem Schutzstatus verbundenen Rechte und Leistungen in mehreren Mitgliedstaaten gleichzeitig in Anspruch genommen werden. Zu diesen Rechten zählen unter anderem der Zugang zum Arbeitsmarkt, zu Bildung und Gesundheitsversorgung sowie zu Sozialleistungen und Unterkunft.

Übergang in Aufenthaltstitel erleichtert

Eine weitere Änderung betrifft den Wechsel vom vorübergehenden Schutz in das reguläre Aufenthaltsrecht. Personen, die einen Aufenthaltstitel nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) beantragen, können künftig auf ihr Aufenthaltsrecht als Vertriebene verzichten. Der Verzicht wird erst wirksam, wenn der NAG-Titel erteilt ist. Ein rechtloser Zwischenzustand entsteht nicht. Die Regelung folgt einer Ratsempfehlung aus dem Jahr 2025.

nico,Akt. 30.09.2026, 12:31, 30.09.2026, 12:27