Ein Muttertier wird getötet, seine Jungen bleiben hilflos zurück und verhungern möglicherweise qualvoll. Genau dieses Szenario befürchtet Tierschutz Austria angesichts der aktuellen Fischotter-Verordnung in Kärnten. Denn seit 1. November dürfen wieder auch säugende und trächtige Fischotter-Weibchen getötet werden. Der zeitlich begrenzte Schutz für Muttertiere ist damit ausgelaufen.
Bis zu 55 Fischotter pro Jahr dürfen laut Verordnung getötet werden. Tierschutz Austria warnt allerdings, dass die tatsächliche Zahl der Todesopfer höher liegen könnte. Denn verwaiste Jungtiere werden in dieser Statistik ebenso wenig erfasst wie angeschossene Tiere, die sich ins Wasser zurückziehen und dort möglicherweise verenden.
„Wer Fischotter-Mütter tötet, nimmt billigend in Kauf, dass ihre hilflosen Jungtiere qualvoll verhungern“Michaela Lehner Leitertin Stabstelle Recht, Tierschutz Austria
Besonders empörend sei, dass ausgerechnet eine streng geschützte Tierart für Probleme verantwortlich gemacht werde, deren Ursachen wesentlich komplexer seien.
"Kärnten macht den Fischotter zum Sündenbock für unsere geschädigten Gewässer, statt die menschengemachten Probleme anzugehen", so Lehner. Als positives Gegenbeispiel nennt sie das Burgenland, wo geförderte Schutzzäune und Beratung statt Tötungen zum Einsatz kommen.
Wie sinnvoll ist der Abschuss überhaupt? Tierschutz Austria verweist auf eine vom Land Kärnten beauftragte Untersuchung aus dem Jahr 2019. In einem untersuchten Flussabschnitt wurden sechs Fischotter entfernt. Eine Erholung des Bachforellenbestandes konnte danach jedoch nicht festgestellt werden.
Für die Tierschutzorganisation ist das ein deutliches Warnsignal: Die Tötung von Fischottern ist keineswegs automatisch eine Lösung für schwindende Fischbestände. Auch Gewässerverbauung, steigende Wassertemperaturen und andere ökologische Belastungen können den Fischen erheblich zusetzen.
Besonders heftig kritisiert Tierschutz Austria den Einsatz sogenannter Conibear-Fallen. Diese Totschlagfallen werden unter Wasser aufgestellt und sollen die Tiere beim Zuschnappen töten. Doch ein sofortiger Tod ist nicht in jedem Fall gewährleistet. Werden die Fischotter lediglich verletzt oder eingeklemmt, droht ihnen ein qualvoller Ertrinkungstod.
Die umstrittenen Fallen bleiben laut Tierschutz Austria noch bis Dezember 2026 erlaubt. Und das, obwohl sich längst internationale Gremien mit der Kärntner Jagdpraxis beschäftigen.
Bereits 2022 brachte der Wiener Tierschutzverein eine Beschwerde bei der Berner Konvention ein. Im Dezember 2025 kritisierte deren Ständiges Komitee laut Tierschutz Austria sowohl die Fangmethoden als auch die pauschalen Tötungsquoten und forderte eine Änderung oder Rücknahme der Kärntner Regelung.
Das Verfahren ist weiterhin anhängig. Im Dezember 2026 soll sich das internationale Gremium erneut mit dem Fall beschäftigen. Bis dahin bleibt die entscheidende Frage: Wie viele streng geschützte Fischotter müssen noch sterben, bevor wirksame und tierschonende Lösungen Vorrang bekommen?