Wer am Karfreitag den ORF einschaltet, bemerkt schnell: Die üblichen Werbeblöcke fehlen komplett. Dahinter steckt eine klare gesetzliche Regelung.
An diesem katholischen Feiertag darf der öffentlich-rechtliche Rundfunk keine Werbung ausstrahlen. Grundlage dafür ist Paragraf 14, Absatz 3 des ORF-Gesetzes, wo es wörtlich heißt: "Sendezeiten für Werbung dürfen am Karfreitag sowie am 1. November und am 24. Dezember nicht vergeben werden".
Statt Spots stehen Gedenken und Stille im Mittelpunkt. So wird am Karfreitag um 15 Uhr auf ORF III mit einer Schweigeminute an den Tod Jesu erinnert, im ORF 2 folgt um 15:29 Uhr eine Gedenkminute. Auch zahlreiche ORF-Radiosender beteiligen sich daran – ausgenommen sind FM4 und Radio Wien. Der Kultursender Ö1 verzichtet ohnehin vollständig auf Werbung.
Zwischen den Sendungen sind lediglich Programmansagen erlaubt, kommerzielle Inhalte bleiben tabu. Der Karfreitag gilt als sogenannter "Tag der Stille", an dem Christen der Kreuzigung Jesu Christi gedenken.
Auch darüber hinaus hatte dieser Tag lange rechtliche Folgen: In Österreich bestand früher ein Veranstaltungsverbot, das jedoch erst im vergangenen Dezember als verfassungswidrig aufgehoben wurde.
In Deutschland ist der stille Charakter des Karfreitags weiterhin gesetzlich verankert. Dort sind nicht nur Partys untersagt, sondern auch bestimmte Filme. Mehr als 750 Titel stehen auf einer Liste der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK), da sie religiöse Gefühle verletzen könnten. Die ganze Liste findest du HIER.