Vulkanausbruch in Italien

Keine Flüge bis Freitag – das müssen Urlauber wissen

Der Ätna spuckt weiter Asche und Lava. Catania bleibt bis Freitag, den 14. August 2026 dicht. Was Reisende jetzt wissen und beachten müssen.
Heute Life
13.08.2026, 12:25
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Der Ätna kommt nicht zur Ruhe – und sorgt erneut für Chaos im Flugverkehr auf Sizilien. Nach Angaben des italienischen Instituts für Geophysik und Vulkanologie (INGV) dringen dicke Lavaströme aus dem Vulkan nach außen.

Die Warnstufe zur vulkanischen Aktivität schwankt zwischen Rot (der höchsten Warnstufe) und Orange. Seit mehreren Tagen herrscht deshalb am Airport in Catania quasi Stillstand. Nach Angaben des Airports sind Ankünfte und Abflüge bis Freitag, 14. August, 2 Uhr ausgesetzt.

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Ob danach wieder Normalbetrieb möglich ist, bleibt offen. Die Aschewolke des Vulkans stellt für Flugzeuge ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Bereits seit Tagen werden Flüge gestrichen oder auf andere Flughäfen umgeleitet.

Tausende Urlauber stranden auf Sizilien

Die Folgen treffen mitten in der Ferienzeit Tausende Reisende. Nach Medienangaben sind rund 30.000 Menschen von den Flugproblemen betroffen. Am Flughafen Catania bilden sich lange Schlangen vor den Schaltern der Airlines. Weil vielerorts kaum noch Unterkünfte verfügbar sind, mussten Reisende teilweise sogar am Airport übernachten, berichtet "La Repubblica".

Auch Ausweichmöglichkeiten sind knapp. Wer nach Palermo will, muss mitunter tief in die Tasche greifen. Für Shuttle-Fahrten von Catania zum Flughafen Palermo wurden laut der Deutschen Presse-Agentur (dpa) teilweise bis zu 700 Euro verlangt. Züge und Fähren Richtung Festland sind ebenfalls stark ausgelastet.

Auch Comiso und Malta betroffen

Nicht nur Catania bekommt die Auswirkungen des Vulkanausbruchs zu spüren. Auch der Flughafen Comiso auf Sizilien ist betroffen.

Auf Malta mussten nach Berichten der "Times of Malta" zahlreiche Flüge gestrichen oder geändert werden. Einige Airlines organisieren für gestrandete Passagiere Busverbindungen oder versuchen, alternative Flugrouten zu finden.

Diese Rechte haben betroffene Passagiere

Fällt ein Flug wegen des Vulkanausbruchs aus, gelten für Reisende innerhalb der EU grundsätzlich wichtige Schutzrechte. Die Airline muss Passagieren grundsätzlich eine Ersatzbeförderung zum Zielort anbieten. Je nach Situation kann das etwa über einen anderen Flug oder eine alternative Route geschehen. Wer nicht mehr reisen möchte, kann unter bestimmten Voraussetzungen auch die Erstattung des Ticketpreises verlangen.

Ein Vulkanausbruch zählt allerdings als außergewöhnlicher Umstand. Das bedeutet: Eine zusätzliche pauschale Entschädigung, wie sie bei von der Airline verursachten Flugproblemen möglich ist, gibt es in der Regel nicht.

Hotel, Essen und Getränke: Wer muss zahlen?

Auch bei außergewöhnlichen Umständen können Betreuungsleistungen greifen. Bei längeren Wartezeiten müssen Airlines – abhängig von Strecke und Wartezeit – unter anderem für Verpflegung sorgen. Wird eine Übernachtung notwendig, kann auch eine Hotelunterbringung samt notwendiger Beförderung zum Hotel geschuldet sein.

Wichtig für Betroffene: Wer selbst für Essen, Unterkunft oder Transport aufkommen muss, sollte alle Rechnungen und Belege aufheben. Sie können später für die Erstattung entscheidend sein.

Andere Regeln für Pauschalreisende

Für Pauschalreisende gelten zusätzlich besondere Regeln. "Für Pauschalreisende gilt grundsätzlich: Wenn aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände – etwa Naturkatastrophen – die Durchführung der Reise oder die Anreise erheblich beeinträchtigt oder unmöglich wird, ist ein kostenfreier Rücktritt möglich", erklärt ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner gegenüber "Heute".

Ist die gebuchte Reise durch die Ereignisse erheblich beeinträchtigt, kann unter Umständen zudem eine Minderung des Reisepreises verlangt werden. "Bei Pauschalreisen muss der Veranstalter in solchen Fällen dafür aufkommen. Auch eine Rückerstattung eines Teils der Reisekosten ist möglich", so Pronebner.

Was Sizilien-Urlauber jetzt tun sollten

Der Airport Catania fordert Passagiere ausdrücklich auf, sich vor der Anreise bei ihrer Fluggesellschaft über den aktuellen Flugstatus zu informieren. Ein Blick auf die Ankunfts- und Abflugtafeln zeigt derzeit massive Einschränkungen. Auch wenn ein Flug zunächst als geplant angezeigt wird, kann sich die Situation kurzfristig ändern. Die Aktivität des Ätna und die Entwicklung der Aschewolke bestimmen, wann der Flughafen wieder sicher betrieben werden kann. Auch die Informationen des Flughafens Catania und des italienischen Zivilschutzes sollten regelmäßig geprüft werden.

Wer Ausflüge zum Ätna geplant hat, sollte außerdem prüfen, ob diese überhaupt stattfinden können. Wegen der vulkanischen Aktivität können Bereiche kurzfristig gesperrt werden.

Und noch ein praktischer Tipp: Das Smartphone sollte geladen und erreichbar sein. Bei kurzfristigen Flugänderungen können Airline-Apps, SMS oder E-Mails wichtige Informationen liefern.

{title && {title} } red, {title && {title} } 13.08.2026, 12:25