Eigentlich sollen Inhalte sanktionierter russischer Medien in der EU nicht verbreitet werden. Ein Test von Reporter ohne Grenzen zeigt nun allerdings: Zahlreiche KI-Chatbots können Nutzern trotzdem Inhalte von Medien wie "Russia Today" oder "Sputnik" liefern.
Betroffen sind dem Bericht zufolge unter anderem ChatGPT und Gemini. Erhalten die Systeme entsprechende Anfragen, könnten sie die gewünschten Inhalte bereitstellen, ohne die geltenden Verbreitungsverbote zu berücksichtigen.
"Die Tests zeigen, dass Chatbots, von wenigen Ausnahmen abgesehen, die europäischen Sanktionen wirksam umgehen können", betont Reporter ohne Grenzen.
Für die Untersuchung wurden die KI-Systeme unter anderem aufgefordert, Presseschauen russischer Medien zu erstellen. Dabei erkannten einige Chatbots zwar, dass die entsprechenden Internetseiten blockiert waren.
Das hielt die Systeme laut dem Bericht jedoch nicht immer davon ab, die Inhalte zu finden. Teilweise griffen sie dafür auf andere Quellen zurück, darunter russische Onlinenetzwerke.
Die Sanktionen der EU gegen bestimmte russische Medien gelten ausdrücklich auch für Inhalte im Internet. Reporter ohne Grenzen sieht deshalb ein Problem bei der Wirksamkeit der Maßnahmen. "Unter solchen Bedingungen erreichen die von der EU beschlossenen Sanktionen ihr Ziel nicht", heißt es weiter.
Von den untersuchten Chatbots hielt sich laut dem Bericht nur einer an die Vorgaben. Meta AI, das unter anderem bei Facebook, Instagram und WhatsApp angeboten wird, verweigerte entsprechende Anfragen und verwies darauf, dass diese derzeit nicht erfüllt werden könnten.
Für Reporter ohne Grenzen zeigt das, dass eine technische Umsetzung grundsätzlich möglich ist. "Dies zeigt, dass sich auch ein Chatbot an Regeln halten kann", betont Reporter ohne Grenzen.
OpenAI, das Unternehmen hinter ChatGPT, erklärte, den Bericht ernst zu nehmen. Man beschäftige sich mit den darin erhobenen Vorwürfen.
Auch der Europäische Gerichtshof hatte sich bereits mit den Beschränkungen für russische Medien beschäftigt. Im Juli entschied das Gericht in Luxemburg, dass Videos von "Russia Today" auch auf kostenlos zugänglichen Internetseiten nicht verbreitet werden dürfen.