Am Flughafen Wien ist ein drohender Engpass bei der Flugzeug- und Passagierabfertigung abgewendet worden. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass der neu ausgewählte Dienstleister Joint Sky Services GmbH "vorerst wie vorgesehen" am 25. Oktober 2026 den Betrieb der Bodenabfertigungsdienste aufnehmen darf.
Hintergrund ist das Auslaufen der Bewilligung des bisherigen Abfertigers am 24. Oktober. Das Verkehrsministerium hatte die Dienste für einen sogenannten "zweiten Drittabfertiger" EU-weit neu ausgeschrieben und den Bescheid im Juli 2026 an Joint Sky Services erteilt. Zugleich schloss die Behörde eine aufschiebende Wirkung von Rechtsmitteln aus. Dagegen zogen zwei unterlegene Mitbewerber vor Gericht, um den Start zu blockieren.
Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte nun die Entscheidung des Ministeriums und lehnte den Aufschub ab. Aus Sicht des Gerichts überwog unter anderem das Interesse der Flughafen Wien AG, nicht als Ersatz-Bodenabfertiger bei den Fluglinien, die vom bisherigen Anbieter betreut wurden, interimsmäßig unfreiwillig einspringen zu müssen.
Mit dem Spruch ist der reguläre Betrieb ab Ende Oktober gesichert. Die eigentliche inhaltliche Prüfung, ob die behördliche Auswahl und Bewilligung durch das Ministerium rechtens war, führt das Bundesverwaltungsgericht allerdings weiter.