Das Kopftuchverbot an Schulen wird mit Start des Schuljahres in Kraft treten (in Wien, NÖ und im Burgenland also kommenden Montag), der Streit um das Gesetz geht aber schon jetzt in die nächste Runde. Nachdem fünf Schülerinnen mit ihrem ersten Versuch vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) gescheitert waren, sollen jetzt neue Beschwerden folgen.
Das bestätigt die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) gegenüber "Heute": "Die IGGÖ unterstützt Betroffene, die den Weg zum VfGH jetzt im September gehen wollen", heißt es von der Glaubensgemeinschaft.
Die Glaubensgemeinschaft selbst könne nicht direkt Beschwerde gegen das Gesetz einlegen, "aber wir unterstützen Betroffene", erklärt die IGGÖ gegenüber "Heute".
Lange dürfte es nicht dauern. Auf die Frage, wann mit den nächsten Schritten gegen das Kopftuchverbot zu rechnen sei, heißt es von der IGGÖ: "Das wird schon bald sein." Gemeint ist wohl mit Schulstart.
Damit könnte der Streit um das Gesetz erneut vor den Höchstrichtern landen. Der entscheidende Unterschied zum ersten Anlauf: Das Kopftuchverbot tritt kommende Woche in Kraft (im Westen eine Woche danach).
Bereits im Frühling hatten sich fünf Schülerinnen im Alter zwischen neun und zwölf Jahren gemeinsam mit ihren Eltern an den VfGH gewandt. Die Mädchen tragen nach eigenen Angaben das islamische Kopftuch aus persönlicher Überzeugung und sahen durch das Gesetz mehrere Grundrechte verletzt.
Die Höchstrichter prüften diese Argumente damals allerdings nicht inhaltlich. Die Anträge wurden zurückgewiesen, weil das Gesetz zum Zeitpunkt der Antragstellung noch gar nicht in Kraft war. Die Schülerinnen waren daher laut VfGH rechtlich noch nicht unmittelbar betroffen. Genau diese Situation hat sich nun geändert.
Mit der ersten Schulglocke im neuen Schuljahr verbietet das Schulunterrichtsgesetz Schülerinnen unter 14 Jahren das Tragen eines Kopftuchs, das das Haupt nach islamischer Tradition verhüllt.
Bei Verstößen sind zunächst Gespräche mit der Schule vorgesehen. Erst nach mehreren weiteren Verstößen drohen Verwaltungsstrafen.
Bereits vor der ersten Entscheidung erklärte die Glaubensgemeinschaft gegenüber "Heute": "Wir lehnen das Verbot ab." Es greife aus Sicht der IGGÖ in die Religionsfreiheit ein und verletze die religiöse Neutralität des Staates.
Gleichzeitig betonte die Glaubensgemeinschaft, jeden Zwang abzulehnen - sowohl zum Tragen als auch zum Nichttragen eines Kopftuchs. "Weder familiärer oder gesellschaftlicher Druck noch staatliche Verbote sind aus unserer Sicht der richtige Weg."
Politisch ist der Konflikt ebenfalls scharf. Integrationsministerin Claudia Bauer (ÖVP) hatte den ersten Gang vor den VfGH gegenüber "Heute" kritisiert: "Anstatt Kinder für Klagen zu instrumentalisieren, erwarte ich mir ein eindeutiges Bekenntnis, dass 8-jährige Mädchen nicht unter ein Kopftuch gehören."