Aufenthaltsrecht in Gefahr

Nach Konzert – 18.000 Austro-Kroaten droht nun Ausreise

Ein Konzert mit 500.000 Gästen in Kroatien sprengte Rekorde, doch für viele Gäste aus Österreich könnte die Teilnahme schwerwiegende Folgen haben.
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20.08.2025, 14:01
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Vor rund 500.000 Fans heizte der kroatische Sänger Marko Perković, besser bekannt als Thompson, seinen Fans am 5. Juli in Zagreb mit seinen durchaus umstrittenen Songs (er gilt als ultra-rechtsnational) ordentlich ein. Auch tausende Österreicher pilgerten in die kroatische Hauptstadt, um ihren "Helden"zu sehen.

Das Thompson-Konzert sorgt nun aber auch bei kroatischen und österreichischen Behörden für rauchende Köpfe, denn: Wer gegen das Symbolgesetz, Verbotsgesetz oder das Gesetz der Verhetzung verstößt, muss hierzulande drakonischen Strafen rechnen.

Hochumstrittene Grüße und Symbole

Der Auftritt vor rund einer halben Million Gästen begann, wie bei Thompson üblich, mit dem Slogan "Za dom – spremni!" („Für die Heimat – bereit!“). Der Gruß wurde während des faschistischen Ustaša-Regimes im Zweiten Weltkrieg verwendet. Die Menge jubelte, hunderte schwenkten Nationalflaggen, zündeten Bengalos – und feierten ausgelassen mit.

In Kroatien sorgt genau die Thompson-Auftritte regelmäßig für Diskussionen. Zwar sind Slogans wie "Za dom – spremni!" international hochumstritten und werden von vielen Historikern als kroatisches Pendant zum deutschen Nazi-Gruß verstanden – doch in Kroatien ist die rechtliche Lage komplizierter.

Ermittlungen auf Hochtouren

Ein pauschales Verbot des Grußes existiert nicht. Stattdessen entscheidet das kroatische Verfassungsgericht seit Jahren im Einzelfall, ob es sich um ein "verfassungsfeindliches Verhalten" handelt – oder um eine "kulturelle Ausdrucksform".

Nun scheinen sich aber kroatische sowie österreichische Behörden einig zu sein, denn: Laut lokalen Medien arbeiten die Ermittlungsbehörden beider Länder intensiv zusammen, sichten verfügbare Foto-, Video- und Tonaufnahmen.

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Wer postet, könnte Aufenthaltsrecht verlieren

Auch Postings auf Sozialen Medien können für Konzertgäste weitreichende Folgen haben: Sollten Kroaten mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder mit Aufenthaltsrecht in Österreich dort gegen österreichische Gesetze – etwa gegen das Symbolgesetz, das Verbotsgesetz oder das Gesetz gegen Verhetzung – verstoßen haben, drohen ihnen Strafanzeigen. Bei Verurteilung seien hohe Geldstrafen, mehrjährige Haftstrafen oder der Verlust des Aufenthaltsrechtes in Österreich möglich.

"Im Bereich der Strafverfolgung haben österreichische Behörden unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, Ermittlungen auch außerhalb der Landesgrenzen durchzuführen. Dies ist im österreichischen Strafgesetzbuch (StGB) verankert", so BMI-Sprecherin Kerstin Mitterhuber gegenüber der "Kleinen Zeitung".

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 20.08.2025, 17:11, 20.08.2025, 14:01
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