Seit dem Bekanntwerden der rassistischen Umdeutung des Partyhits "L'amour toujours" von Gigi D'Agostino beschäftigt das Phänomen auch die österreichische Justiz. Laut einer Anfragebeantwortung des Justizministeriums an die Grünen wurden österreichweit mindestens 26 Verfahren geführt – von ersten Ermittlungen bis hin zu Gerichtsprozessen.
Zu Schuldsprüchen kam es allerdings nur in wenigen Fällen. Die Grünen sehen deshalb Handlungsbedarf und fordern ein einheitlicheres Vorgehen der Staatsanwaltschaften.
Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) hält in der Anfragebeantwortung fest, dass das Skandieren der Parole "Deutschland den Deutschen, Ausländer raus" grundsätzlich geeignet sein kann, den Tatbestand der Wiederbetätigung oder Verhetzung zu erfüllen. Ob tatsächlich eine Straftat vorliegt, hänge aber vom jeweiligen Einzelfall ab.
Entscheidend seien die Begleitumstände. So könnten etwa der Hitlergruß oder weitere einschlägige Parolen für die strafrechtliche Beurteilung ausschlaggebend sein.
Mit jeweils fünf Verfahren verzeichneten die Staatsanwaltschaften Innsbruck und Graz die meisten Fälle. In Innsbruck endete eines davon mit einer Verurteilung, in Graz kam es laut Ministerium in keinem der fünf Verfahren zu einer Anklage.
In Wien wurden drei Fälle behandelt. Einer betraf ein Video von einem Aufmarsch der Identitären, bei dem die Beteiligten nicht ausgeforscht werden konnten. In einem weiteren Verfahren wurden die Ermittlungen eingestellt. Ein dritter Fall, bei dem ein entsprechendes Video auf Instagram veröffentlicht worden sein soll, ist noch anhängig.
Auch in Salzburg wurden bislang drei Verfahren geführt. Dort wurde ein Verfahren vorläufig eingestellt, ein weiteres befindet sich noch vor Gericht.
Auch andere Staatsanwaltschaften hatten mit einzelnen Vorfällen zu tun. In Wels kam es nach einem Vorfall mit rassistischen Parolen sowie dem Zeigen des Hitlergrußes zu unterschiedlichen Entscheidungen: Ein Angeklagter wurde freigesprochen, einer diversionell erledigt und einer schuldig gesprochen.
In Leoben wurde ein Mann verurteilt, nachdem er ein YouTube-Video mit Ausschnitten aus dem Film "Der Untergang" und dem umgedichteten Lied geteilt hatte. Ein Verfahren zu einem Vorfall auf einem Mensafest der Johannes Kepler Universität Linz wurde hingegen eingestellt.
Der Rechtsextremismussprecher der Grünen, Lukas Hammer, sieht in den Zahlen ein strukturelles Problem. Aus seiner Sicht würden vergleichbare Fälle je nach Staatsanwaltschaft unterschiedlich behandelt. Zudem fordert er eine Aktualisierung des Leitfadens zum Straftatbestand der Verhetzung und ein österreichweit einheitliches Vorgehen der Staatsanwaltschaften.