System am Prüfstand

Justiz-Reform: Ministerin nimmt Geschworene ins Visier

Justizministerin Sporrer kündigt eine Prüfung der Laiengerichtsbarkeit an. Geschworene und Schöffen könnten künftig anders eingesetzt werden.
Lara Heisinger
23.07.2026, 10:53
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Die österreichische Laiengerichtsbarkeit könnte vor einer Reform stehen. Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) kündigte im APA-Sommerinterview an, das bestehende System überprüfen zu wollen – ein grundsätzliches Aus für Geschworene und Schöffen schließt sie jedoch aus.

Für Sporrer steht fest, dass die Laiengerichtsbarkeit eine wichtige demokratische Errungenschaft ist. Deshalb wolle sie sie grundsätzlich beibehalten. Gleichzeitig müsse aber geprüft werden, bei welchen Delikten Geschworene und Schöffen künftig eingesetzt werden sollen.

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Änderungen bei Schuldfrage

Ein Kritikpunkt betrifft die Entscheidungen der Geschworenen in der Schuldfrage. Der sogenannte Wahrspruch muss derzeit nicht begründet werden und kann vor dem Obersten Gerichtshof nur eingeschränkt angefochten werden. Sporrer bezeichnete diese Regelung sinngemäß als veraltet und kündigte an, mögliche Änderungen zu prüfen.

Im Raum stehen laut der Ministerin mehrere Reformansätze. Denkbar seien etwa eine bessere Vorbereitung von Geschworenen und Schöffen oder mehr Informationsangebote. Ein Auswahlverfahren sieht Sporrer hingegen kritisch, weil die zufällige Auswahl die Bevölkerung möglichst breit in die Rechtsprechung einbinden soll.

Auch die Zuständigkeiten sollen überprüft werden. So wird etwa evaluiert, ob Verfahren nach dem NS-Verbotsgesetz weiterhin vor einem Schwurgericht verhandelt werden sollen. Einen Zeitplan für eine Reform nannte die Ministerin nicht.

Spionage-Regeln noch in Abstimmung

Auch die geplante Ausweitung der Strafbarkeit von Spionage befindet sich weiterhin in Abstimmung innerhalb der Bundesregierung. Künftig sollen auch Spionageaktivitäten gegen internationale Organisationen strafbar sein. Staatsanwaltschaften warnen allerdings vor erheblichem Mehraufwand.

Nach Angaben Sporrers liegt das Gesetzespaket derzeit bei den Verhandlungsteams der Regierungsparteien. Sie zeigte sich sinngemäß ungeduldig, äußerte aber die Hoffnung, dass es nun Fortschritte geben werde. Budgetverhandlungen hätten zuletzt viele Ressourcen gebunden und andere Vorhaben verzögert.

Entlastung für Gerichte geplant

Zur Entlastung der Justiz sollen mehrere bereits beschlossene Maßnahmen umgesetzt werden. So werden Schöffengerichte bei Vermögensdelikten künftig erst ab einem Schaden von 100.000 Euro zuständig sein. Bislang lag die Grenze bei 50.000 Euro. Außerdem ist eine Gebühr gegen sogenannte Scheinberufungen vorgesehen.

Große Hoffnungen setzt die Justizministerin zudem auf die Digitalisierung. Der elektronische Akt soll bis Jahresende flächendeckend eingeführt werden. Anfang 2027 sollen Gerichte und Behörden zusätzliche KI-Anwendungen erhalten, etwa für die Zusammenfassung von Schriftsätzen und für Übersetzungen. Frei werdende Ressourcen im Supportbereich könnten laut Sporrer künftig für zusätzliche richterliche Planstellen genutzt werden.

{title && {title} } LH, {title && {title} } 23.07.2026, 10:53