Wer bisher mit kleinem Gepäck fliegt, kennt das Problem: Ein günstiges Ticket wird schnell teurer, sobald zusätzliches Handgepäck an Bord soll. Genau damit könnte in der EU künftig Schluss sein.
Das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten haben sich im Juni vorläufig auf eine umfassende Reform der Fluggastrechte verständigt. Ein zentraler Punkt: Passagiere sollen mit einem Standardticket künftig zwei Handgepäckstücke kostenlos mitnehmen dürfen.
Konkret vorgesehen ist ein persönliches Gepäckstück, etwa eine Handtasche oder ein kleiner Rucksack, das unter den Vordersitz passt, sowie ein Handgepäckkoffer oder -tasche. Dieses Gepäck darf laut den geplanten Vorgaben bis zu sieben Kilogramm wiegen und insgesamt höchstens 100 Zentimeter messen.
Für Reisende könnte das eine spürbare Änderung bedeuten: Die bisher bei manchen Airlines verlangten Aufpreise für Kabinengepäck würden bei einem Standardtarif teilweise entfallen.
Ganz so schnell geht es allerdings nicht. Die Einigung ist noch nicht das Ende des Gesetzgebungsverfahrens. Die neuen Vorschriften müssen zunächst weitere formelle Schritte auf EU-Ebene durchlaufen. Frühestens Ende 2027 könnten die neuen Gepäckregeln gelten. Als realistischer Starttermin gilt derzeit Oktober 2027.
Bis dahin bleiben die bestehenden Bestimmungen und die jeweiligen Gepäckregeln der Airlines maßgeblich.
Allerdings sollen die Fluggesellschaften auch künftig günstigere Tarife anbieten dürfen, wenn Passagiere auf zusätzliches Handgepäck verzichten.
Damit bleibt ein Preismodell möglich, bei dem Reisende bewusst nur mit dem persönlichen Gepäckstück unter dem Sitz fliegen und dafür weniger bezahlen. Wie die Airlines ihre Tarife nach Inkrafttreten der neuen Regeln genau gestalten werden, ist allerdings noch offen.
Die Gepäckbestimmungen sind nur ein Teil der geplanten Reform. Überarbeitet werden sollen auch weitere Rechte von Flugpassagieren – unter anderem bei Verspätungen, Annullierungen und Entschädigungen.