Seit 1. Juli 2025 gelten bei der Österreichischen Gesundheitskasse neue Selbstbehalte für planbare Krankentransporte. Viele Versicherte werden davon allerdings erst jetzt konkret betroffen, denn die Verrechnung erfolgt mit Verzögerung. Ab Mitte Jänner 2026 verschickt die ÖGK die ersten Abrechnungen, und zwar für Fahrten aus dem dritten Quartal 2025.
Die neuen Gebühren betreffen ausschließlich nicht akute Krankentransporte, etwa regelmäßige Fahrten zu Therapien. Zeitkritische Transporte wie Rettungs- und Notarztfahrten bleiben weiterhin kostenlos. Für Krankenbeförderungen ohne Sanitäter, etwa mit Taxi oder Fahrtendienst, werden 7,55 Euro pro Fahrt verrechnet. Bei Krankentransporten mit sanitätsdienstlicher Begleitung, etwa bei liegendem Transport oder im Tragsessel, beträgt der Selbstbehalt 15,10 Euro pro Fahrt.
Nicht betroffen sind laut einer aktuellen ÖGK-Aussendung "zeitkritische Transporte wie Rettungs- und Notarztfahrten". Ebenso von der Kostenbeteiligung ausgenommen sind Kinder, Personen mit Rezeptgebührenbefreiung sowie Patienten, die regelmäßig zu Dialyse, Chemotherapie oder Strahlentherapie fahren. Zusätzlich gilt eine Obergrenze von 28 kostenpflichtigen Transporten pro Jahr.
Die neue Regelung ist eine Reaktion auf den anhaltend starken Anstieg der Krankentransporte in den vergangenen Jahren – vor allem auch in medizinisch nicht notwendigen Fällen. 2024 etwa wurden österreichweit rund 2,8 Millionen Transporte mit Rettungsorganisationen durchgeführt. Dazu kamen 1,7 Millionen weitere Krankenbeförderungen durch Transportunternehmen, die ebenfalls von der ÖGK bezahlt wurden.