Online-Shopper müssen sich ab Donnerstag, 1. Oktober, auf eine wichtige Änderung einstellen. In Österreich startet die neue Paketsteuer. Sie beträgt grundsätzlich 2 Euro pro Paket. Zahlen muss die Abgabe zwar der jeweilige Versandhändler oder Online-Marktplatz. Ob und in welcher Form die zusätzlichen Kosten an die Kunden weitergegeben werden, entscheidet allerdings der Anbieter.
Wichtig: Die Steuer trifft längst nicht jede Bestellung. Sie wird grundsätzlich nur bei Versandhändlern fällig, deren relevante Versandhandelsumsätze in Österreich im vorangegangenen Wirtschaftsjahr mehr als 100 Millionen Euro betragen haben. Bei Verkäufen über einen Online-Marktplatz werden die entsprechenden Umsätze dem Marktplatz zugerechnet.
Damit sind vor allem Bestellungen über große Online-Anbieter betroffen. Wer vor dem Weihnachtsgeschäft sparen will, sollte deshalb genau hinschauen.
Eine Möglichkeit ist Click & Collect. Bestellst du online und holst die Ware anschließend selbst im Geschäft oder bei einer unmittelbar zum Geschäft gehörenden Abholstation ab, fällt keine Paketsteuer an. Der Grund: Eine solche Abholung gilt nicht als Versandhandelsumsatz.
Auch der Zeitpunkt der Bestellung kann jetzt noch entscheidend sein. Maßgeblich ist nämlich nicht, wann dein Paket vor der Haustür landet, sondern wann der Händler die Zahlung annimmt. Wird die Zahlung noch vor dem 1. Oktober angenommen, greift die neue Steuer nicht – selbst wenn das Paket erst im Oktober zugestellt wird.
Auch kleinere Online-Händler unter der Umsatzgrenze müssen die Paketsteuer nicht abführen.
Eine weitere Ausnahme gibt es derzeit bei shöpping.at, dem Online-Marktplatz der Österreichischen Post. Nach Angaben der Post lag der dort erzielte Handelsumsatz im Vorjahr unter der gesetzlichen Grenze von 100 Millionen Euro. Bestellungen über den Marktplatz sind daher derzeit nicht von der Paketsteuer betroffen.
Die Post rechnet laut eigener Prognose damit, dass shöpping.at auch im kommenden Jahr unter dieser Grenze bleibt. Für Kunden bedeutet das: Bei Bestellungen über die Plattform fällt die neue Paketsteuer vorerst nicht an.
Die Post will damit auch neue Händler auf ihren Marktplatz locken. Wer sich bis 31. Oktober neu registriert und dabei auf die Paketsteuer verweist, soll laut Unternehmen bis Jahresende keine Provision auf verkaufte Produkte zahlen.