Einfuhrverbot in Österreich

Neue Seuche – dir droht jetzt bis zu 2.500 Euro Strafe

Kurz vor Ostern wurde ein weiterer Fall der Maul- und Klauenseuche in Ungarn gemeldet. Der Verstoß gegen das Einfuhrverbot kann teuer werden.
Heute Life
23.04.2025, 16:49

Österreichs Nachbarland wird der hochansteckenden und unbehandelbaren Viruserkrankung Maul- und Klauenseuche (MKS) nicht Herr: Wenige Tage vor Ostern meldete Ungarn einen fünften Ausbruch bei Rindern. Es handelt sich dabei um einen Milchkuhbetrieb mit 874 Tieren in Rábapordányi - etwa eine Autostunde östlich von Oberpullendorf im Burgenland. Die Tiere wurden noch in der Nacht zum Karfreitag gekeult. In der Slowakei wurde der vierte und vorerst letzte Ausbruch der Seuche in einem Betrieb Anfang April gemeldet.

Für den Menschen ist das MKS-Virus zwar ungefährlich, er kann indirekter Überträger sein – etwa, wenn Viruspartikel an Schuhen, Fahrzeugreifen oder Kleidung haften. Auch Haustiere wie Hunde und Katzen können das Virus weitertragen. Selbst eine Übertragung über die Luft ist über Distanzen von bis zu 40 Kilometern möglich.

In Österreich ist bisher kein MKS Fall aufgetreten. Damit das auch so bleibt, hat Österreich ein Einfuhrverbot für lebende Tiere von für das Virus empfänglicher Arten wie Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen aus den Sperrzonen rund um die betroffenen Betriebe verhängt. Das gilt auch für frisches Fleisch, Rohmilch, tierische Erzeugnisse, Gülle, Mist, Jagdtrophäen und Wildfleisch eben dieser Tiere sowie Futtermittel pflanzlichen Ursprungs und Stroh. Dazu wurden 23 kleinere Grenzübergänge zu den betroffenen Ländern geschlossen. An den weiterhin geöffneten Grenzübergängen wird verstärkt kontrolliert.

Teure Verwaltungsübertretung

Wer gegen das Einfuhrverbot verstößt, muss tief in die Tasche greifen – egal, ob wissentlich oder versehentlich. Nach Paragraf 70 des Tiergesundheitsgesetzes, handelt es sich um eine Verwaltungsübertretung, wenn man entgegen den Vorschriften wissentlich Tiere, tierische Erzeugnisse, Futtermittel pflanzlichen Ursprungs und Heu nach Österreich einführt. Infolgedessen kann eine Geldstrafe von bis zu 2.500 Euro verhängt werden oder für den Fall der Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe bis zu zwölf Tagen.

Selbst eine Verwaltungsübertretung aus Fahrlässigkeit – etwa weil man vergessen hat, vor dem Grenzübertritt Reste eines Wurstbrotes zu entsorgen – ist strafbar. In einem solchen Fall ist mit einer Geldstrafe bis zu 800 Euro und im Falle der Uneinbringlichkeit mit einer Ersatzfreiheitsstrafe bis zu acht Tagen zu rechnen.

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 23.04.2025, 18:40, 23.04.2025, 16:49
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