Waffengesetz wird verschärft

Neues Gesetz – Polizei darf Kindergärten kontrollieren

Der zweite Teil der Waffengesetz-Novelle tritt in wenigen Tagen in Kraft und verspricht zahlreiche Verschärfungen. "Heute" hat alle Details.
Nicolas Kubrak
16.04.2026, 19:33
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Der schreckliche Amoklauf an einer Grazer Schule im Juni 2025 hat die Regierung auf den Plan gerufen: ÖVP, SPÖ und NEOS versprachen damals, nach einer derartigen Schreckenstat nicht einfach zur Tagesordnung überzugehen – ein neues Waffengesetz wurde angekündigt. Bereits wenige Tage später wurden erste legistische Maßnahmen eingeleitet, nun liegt die Novelle vollständig vor.

Längere Wartefrist und Abkühlphase

Die Verschärfung des Waffengesetzes beinhaltet wesentliche Änderungen und wird in zwei Schritten gesetzlich etabliert. Der erste Teil der Novelle trat bereits mit 1. November 2025 in Kraft und beinhaltete deutlich strengere Regeln für den privaten Waffenbesitz: eine verlängerte Abkühlphase, respektive eine längere Wartefrist zwischen Beantragung und Übergabe einer Schusswaffe, sowie den verbesserten Informationsaustausch zwischen Behörden.

Polizeikontrollen an Schulen und Kindergärten

Der zweite Teil der Novelle, der am 28. April in Kraft tritt, bringt weitere, noch restriktivere Verschärfungen mit sich. Anlässlich dessen kommentierte Innenminister Gerhard Karner (ÖVP): "Das klare Ziel dieser Novelle ist ein Mehr an Sicherheit."

Die Schlüsselmaßnahmen der zweiten Waffengesetznovelle:

  • Verschärfung der psychologischen Eignungstestung durch ein verpflichtendes Explorationsgespräch und moderne vorgelagerte Testverfahren in enger Zusammenarbeit mit Experten sowie Fachverbänden
  • Anhebung des Mindestalters für den Besitz von genehmigungspflichtigen Waffen (Revolver, Pistolen) auf 25 Jahre sowie für Langwaffen auf 21 Jahre (Ausnahmen für Jäger, Sportschützen und aus beruflichen Gründen)
  • Für den Besitz von Langwaffen wird zukünftig eine spezielle Form der Waffenbesitzkarte notwendig sein
  • Erweiterte polizeiliche Kontrollbefugnisse im unmittelbaren Umkreis von Schulen und Kindergärten

Spannend sind vor allem die erweiterten Kontrollbefugnisse für die Polizei: So sind Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes ermächtigt, Schulen und Kindergärten sowie deren Umkreis zu kontrollieren. Dafür muss es aber einen konkreten Verdacht auf die missbräuchliche Verwendung von Waffen oder Kriegsmaterial geben, wie "Heute" aus dem Innenministerium erfuhr.

Staatssekretär Leichtfried (l.) und Innenminster Karner (r.) begrüßen die "größte Novelle des Waffengesetzes seit 30 Jahren".
Helmut Graf

"Schutz von Menschenleben hat Vorrang"

"Notwendige Verschärfungen erforderten umfangreiche technische Vorarbeiten, unter anderem zur Registrierung und Erfassung im zentralen Waffenregister. Die Expertinnen und Experten des Innenministeriums haben daher in den vergangenen Monaten intensiv an der Umsetzung gearbeitet und diese nun zum Abschluss gebracht“, so Karner.

Staatssekretär im Innenministerium, Jörg Leichtfried (SPÖ), ergänzte: "Mit der Umsetzung der Novelle des Waffengesetzes setzen wir ein klares Zeichen: Der Schutz von Menschenleben hat Vorrang vor freiem Zugang zu Waffen. Der Fokus liegt dabei auf Prävention statt Reaktion."

Sicherheit beginne damit, dass man genauer hinschaut, bevor man Verantwortung in Form einer Waffe vergibt. "Mit der neuen Regelung schließen wir nicht die Tür für legalen Waffenbesitz, sondern geben den Schlüssel nur noch jenen, die wirklich vertrauenswürdig sind.“

{title && {title} } nico, {title && {title} } Akt. 17.04.2026, 07:02, 16.04.2026, 19:33
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