Nach dem schrecklichen Amoklauf am Grazer Gymnasium Dreierschützengasse am 10. Juni hatte die Regierung eine Verschärfung des österreichischen Waffengesetzes, das als eines der liberalsten in Europa gilt, ganz oben auf die Agenda gesetzt.
Über den Sommer haben die Juristinnen und Juristen des Innenministeriums den Entwurf für die Gesetzesnovelle ausgearbeitet; am Donnerstag wurde er im zuständigen Innenausschuss des Nationalrats beschlossen. Nun folgt eine zweiwöchige Begutachtungsphase, danach muss das Gesetz das Plenum des Nationalrats passieren – wahrscheinlich in der ersten Plenarsitzung nach der Sommerpause am 24. September.
Wobei in einem ersten Schritt erst ein Teil der Verschärfungen für den Waffenbesitz – "Heute" berichtete – beschlossen werden. Konkret zwei: Die Wartefrist (Abkühlphase) beim Erstkauf einer Schusswaffe wird von drei Werktagen auf vier Wochen verlängert und der Datenaustausch zwischen Waffenbehörde und Stellungskommission hinsichtlich Verlässlichkeitsprüfung von Personen wird ermöglicht.
Nach dem Beschluss im Innenausschuss informierten Innenminister Gerhard Karner (ÖVP), SPÖ-Staatssekretär Jörg Leichtfried und Neos-Generalsekretär Douglas Hoyos über die Eckpunkte des neuen Gesetzes und das weitere Prozedere.
"Es handelt sich um die größte Waffenrechtsverschärfung seit fast 30 Jahren", erklärte Karner. Die wesentlichen Änderungen sind:
Altersgrenze: Das Mindestalter für den Erwerb von Pistolen, Revolvern, Repetierflinten (Schusswaffen der Kategorie B) wird von 21 auf 25 Jahre erhöht. Langwaffen (Gewehre) dürfen erst ab 21 (zuvor 18) Jahren gekauft werden. Anders als früher braucht man künftig auch für Gewehre eine Waffenbesitzkarte.
Psychologische Tests: Künftig wird strenger überprüft, wer eine Waffe besitzen darf. Dafür wird ein neues, mehrstufiges psychologischesTestverfahren entwickelt, das vor dem Erwerb einer Schusswaffe zu absolvieren ist.
Gilt auch rückwirkend: Alle, die seit 1. Juni 2025 erstmals eine Waffenbesitzkarte beantragt haben, müssen die verschärften Psychotests nachholen. Alle, die in den vergangenen zwei Jahren ein Gewehr angeschafft haben, müssen dafür binnen zwei Jahren eine Waffenbesitzkarte beantragen.
Wiederkehrende Überprüfungen: Waffenbesitzer müssen künftig alle fünf Jahre erneut einen Verlässlichkeitstest durchlaufen.
"Ausgenommen sind Jäger", so Karner – diese müssten für die Jagdberechtigung ohnehin strenge Überprüfungsmechanismen durchlaufen.
Abkühlphase: Wer eine Waffe kauft, bekommt diese künftig erst nach vier Wochen ausgehändigt (statt bisher nach drei Tagen).
Datenaustausch: Zwischen Waffenbehörden und psychischen Gesundheitseinrichtungen soll der Datenaustausch verbessert werden. Insbesondere die Ergebnisse der psychologischen Tests vor der Stellungskommission sollen zur Verlässlichkeitsprüfung herangezogen werden können.
Waffenverkauf: Soll nur noch über registrierte Händler zulässig sein.
Die Punkte Abkühlphase und Datenaustausch sollen, wie gesagt, bereits im September beschlossen werden und könnten dann im Oktober in Kraft treten. Der zweite Teil soll laut Karner im ersten Quartal 2026 folgen – "weil dafür zuvor eine Umprogrammierung des zentralen Waffenregisters nötig ist".
"Wir setzen mit dem neuen Waffengesetz ein Zeichen für mehr Sicherheit", so Leichtfried. "Wir schließen nicht die Tür für legalen Waffenbesitz, aber geben den Schlüssel nur mehr Personen, die wirklich vertrauenswürdig sind." Es gehe um "Prävention statt Reaktion".
Kritik kommt von der Opposition. FPÖ-Mandatar Gernot Darmann bezeichnet die Anhebung der Mindestalter als "reine Willkür" und "Anlassgesetzgebung", da sie ausschließlich auf dem Alter des Amokläufers von Graz (21) basiere. Darmann kritisiert zudem die kurze Begutachtungsfrist von zwei Wochen.
Die Grünen bewerten die Gesetzesnovelle als "auf halbem Weg stehen geblieben". So würden zwar mehr psychologische Gutachten eingefordert, jedoch keine regelmäßig vorzuweisenden.
Außerdem kritisieren die Grünen die Ausnahme für Jäger. Diese hätten zwar eine lange Ausbildung zu durchlaufen und eine schwere Prüfung zu bestehen. Die psychologische Eignung werde jedoch nicht geprüft. Die grüne Vize-Klubobfrau Alma Zadic fragt etwa, wie die Waffenbehörde eingreifen könne, wenn etwa ein Jäger im Verlauf seines Lebens eine psychische Erkrankung entwickle.