Nach dem tödlichen Amoklauf am Grazer Gymnasium Dreierschützengasse war ganz Österreich in Schock. Ein 21-Jähriger hatte am 10. Juni innerhalb weniger Minuten neun Schüler und eine Lehrerin mit legal erworbenen Waffen erschossen. Beim Eintreffen der Polizei setzte er seinem Leben selbst ein Ende.
Umgehend gelobte die Regierung, das österreichische Waffengesetz, das als eines der liberalsten in Europa gilt, zu verschärfen. Eine solche Tragödie soll sich nie wieder wiederholen. Während jetzt die Schüler wieder die Klassen strömen, will auch die Koalition aus ÖVP, SPÖ und NEOS liefern.
Die Koalitionsparteien haben sich über den Sommer offenbar auf einen Entwurf geeinigt. Die Eckpunkte liegen "Heute" jetzt vor, die Verschärfung soll laut Regierungsangaben sogar noch über die Pläne im damaligen Ministerratsvortrag hinausgehen.
1. Rückwirkung: Die neuen Regelungen gelten für alle Erstanträge einer Waffenbesitzkarte (für Kategorie B) seit 1. Juni 2025. Das heißt, dass alle, die seit 1. Juni 2025 eine Waffenbesitzkarte neu ausgestellt bekommen haben, die verschärften psychologischen Tests nachholen müssen.
2. Waffenbesitzkarte auch bei Kategorie C: Die neuen verschärften Regeln sollen auch beim Erwerb von manuell zu ladenden Waffen wie Schrotflinten und Repetierbüchsen gelten. Auch für sie braucht es dann eine Waffenbesitzkarte.
Und: Wer in den letzten zwei Jahren eine solche Waffe gekauft hat, muss binnen zwei Jahren eine Waffenbesitzkarte neu beantragen, oder verliert die Berechtigung zum Waffenbesitz.
3. Psychologische Testungen: Überprüfung der Zuverlässigkeit und verschärftes, mehrstufiges waffenpsychologisches Gutachten vor Erwerb einer Schusswaffe.
4. Zweifaches waffenpsychologisches Gutachten: Die psychologische Begutachtung wird stark erweitert. Sie muss beim Erstantrag und ein weiteres Mal nach fünf Jahren durchlaufen werden. Kombipakete entfallen.
5. Wiederkehrende Überprüfungen: Alle Waffenbesitzer werden automatisch alle fünf Jahre auf ihre "Verlässlichkeit" (einschließlich psychologischer Merkmale) überprüft und müssen eine Nachschulung nachweisen können (Waffenführerschein).
6. Erhöhung des Mindestalters: Für den Besitz von Kategorie-B-Waffen (halbautomatische wie Pistolen) soll das Mindestalter auf 25 Jahre angehoben werden und Kategorie-C-Waffen auf 21 Jahre.
7. Einführung einer vierwöchigen Abkühlphase: Schusswaffen dürfen Erwerbern künftig erst vier Wochen nach Abschluss des Kaufes von Händlern und Büchsenmachern überlassen werden ("Abkühlphase"). Dies soll beim Ersterwerb jeder Schusswaffe (auch bei der zweiten, dritten, etc.) gelten.
8. Besonderer Schutz des sozialen Nahraums: Verhängung eines (vorläufigen) Waffenverbots bei Ermittlungen wegen gefährlicher Delikte und Gewaltverbrechen sowie bei Ermittlungen wegen möglicher Straftaten im sozialen Nahfeld, insbesondere in der Partnerschaft oder Familie, sowie bei Betretungs- und Annäherungsverboten.
9. Verbesserter Datenaustausch: Zwischen Waffenbehörden und psychischen Gesundheitseinrichtungen soll der Datenaustausch verbessert werden. Insbesondere Stellungsergebnisse sollen zur Verlässlichkeitsprüfung herangezogen werden können. Dazu kommt eine erweiterte Meldepflichten an die Waffenbehörde (zB auch der Verkehrsbehörden).
10. Eingeschränkte Waffenverkäufe: Pflicht zur Abwicklung von privatem Waffenverkauf nur über registrierte Händler.
11. Kampf gegen illegalen Waffenhandel: Der Begriff der Waffe wird erweitert und umfasst jetzt z.B. auch Griffstücke und andere, nicht unter Druck stehende Teile.