Es ist eine Tragödie, die tiefe Spuren hinterlassen hat. Der Amoklauf am BORG Dreierschützengasse in Graz hat am 10. Juni 2025 neun Schülern und einer Lehrkraft das Leben gekostet. Jetzt soll vor Gericht gebracht werden, was der Staat aus Sicht der Betroffenen versäumt hat.
Die beiden Grazer Anwälte Karin Prutsch-Lang und Andreas Kleinbichler denken über eine Amtshaftungsklage gegen die Republik nach. Unterstützung erhalten sie laut der "Steirerkrone" von Betroffenen, die zu einer Klage bereit wären. "Der Täter war beim Bundesheer als psychisch untauglich für den Waffenbesitz eingestuft worden. Dennoch erhielt er später eine Waffenbesitzkarte", wird argumentiert. Die Begründung, das Bundesheer dürfe diese Daten nicht weitergeben, wird als nicht ausreichend angesehen.
Des Weiteren könne es nicht sein, dass ein positives Gutachten für eine Waffenbesitzkarte ausreiche, wenn es zuvor eine andere Meinung gab. Daher sei entweder das Beurteilungsverfahren ungeeignet oder die Gutachter hätten den Amokschützen falsch eingeschätzt. Mit der Klage soll die staatliche Verantwortung für mögliche Versäumnisse klar aufgezeigt werden. Die Juristen weisen hierfür auf deutliche Kommunikationsprobleme zwischen Gutachtern, Behörden und dem Bundesheer hin.
Christoph Bezemek, Professor für öffentliches Recht an der Uni Graz, sieht die Erfolgsaussichten der Klage aber gering. Er könne zwar als Jurist nicht beurteilen, ob das psychologische Gutachten fehlerhaft war, allerdings sei das Verfahren gemäß dem Waffengesetz und der entsprechenden Verordnung formal korrekt abgelaufen. Eine Amtshaftungsklage beruht jedoch auf Schaden einer fehlerhaften Vollziehung.
Aus rechtspolitischer Sicht sieht er jedoch sehr wohl eine Lücke: Es sei kaum nachvollziehbar, dass jemand, der beim Bundesheer als untauglich für den Waffendienst gilt, im zivilen Bereich dennoch legal eine Waffe besitzen darf.