Trotz Asyl in Griechenland suchte eine afghanische Familie mit vier Kindern in Österreich erneut Schutz – nun hat der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) entschieden, dass sie zurück muss.
Die Eltern hatten bereits im Mai 2024 dort Asyl erhalten, reisten jedoch nach einigen Monaten weiter nach Österreich und stellten hier erneut Anträge auf internationalen Schutz. Sie begründeten das mit unzumutbaren Lebensbedingungen in Griechenland.
Der Verwaltungsgerichtshof folgte dieser Darstellung nicht: Es sei nicht davon auszugehen, dass Rückkehrer automatisch in eine Situation extremer materieller Not geraten und ihre grundlegenden Bedürfnisse nicht decken können. Konkrete Hinweise auf drohende Obdachlosigkeit oder fehlende medizinische Versorgung sah das Gericht nicht.
Die Rückführung sei daher zulässig – auch für eine Familie mit minderjährigen Kindern. Zudem verwies der VwGH auf bestehende Unterstützungsangebote sowie darauf, dass der Vater mit Erfahrung in der Baubranche Chancen auf Arbeit habe, wie die "Krone" berichtet.
Ähnlich entschied das Gericht in einem zweiten Fall: Eine alleinerziehende afghanische Mutter, die mit ihrer Tochter nach Österreich weitergereist war, kann ebenfalls nach Griechenland zurückgeführt werden. Ihre Angaben zu schwierigen Lebensumständen wurden als nicht ausreichend belegt gewertet – trotz ihrer Einstufung als besonders schutzbedürftig.
Die Entscheidungen stehen im Kontext einer Neubewertung der Lage in Griechenland. Seit 2011 waren Rückführungen nach Urteilen von EGMR und EuGH weitgehend ausgesetzt, weil das dortige Asylsystem als mangelhaft galt und Betroffenen extreme Not drohen konnte. Laut EU-Kommission wurden diese Schwachstellen inzwischen behoben, weshalb Rückführungen wieder möglich seien – auch wenn NGOs weiterhin auf Probleme und bürokratische Hürden hinweisen.
Der VwGH betonte zudem den Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens innerhalb der EU und kam nach Prüfung der aktuellen Lage zum Schluss, dass keine generelle Gefahr einer ausweglosen Situation für Schutzberechtigte in Griechenland besteht.
Die Rückführungen fanden noch nicht statt. Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) hat diesbezüglich allerdings bereits den Auftrag erteilt, das VwGH-Erkenntnis umzusetzen.