Die blau-schwarze steirische Landesregierung schärft bei finanziellen Hilfen nach. Konkret soll das System der Wohnungsunterstützung einer Generalüberholung unterzogen werden. Den Bezug will man an strengere Auflagen knüpfen, von denen vor allem Menschen ohne österreichische Staatsbürgerschaft betroffen sein werden.
"Es geht darum, das Sozialsystem gerechter, treffsicherer und zielgerichteter für unsere Landsleute zu machen", wird Soziallandesrat Hannes Amesbauer (FPÖ) in der "Kleinen Zeitung" zitiert.
Die Unterstützung ist jedenfalls für jene Menschen vorgesehen, die sich das Wohnen nicht mehr leisten können. In Zukunft soll es die Wohnunterstützung aber nur noch für jene Personen geben, die seit mindestens fünf Jahren per Hauptwohnsitz in Österreich leben.
Noch strenger soll es dabei für Menschen aus Drittstaaten werden, also für Personen, die nicht aus einem EU-Land kommen. So werde es für subsidiär Schutzberechtigte generell keine Unterstützung fürs Wohnen geben. Gleiches gilt für all jene Zuwanderer, die nicht über ausreichende Deutsch-Kenntnisse verfügen.
Darüber hinaus gibt es noch weitere Auflagen für Drittstaatsangehörige: Um an die Wohnunterstützung zu kommen, müssen sie über die vergangenen fünf Jahre mindestens viereinhalb Jahre ins System eingezahlt haben. Heißt: Sie müssen einer Beschäftigung nachgegangen sein.