Während auf Bundesebene noch an einer Reform der Sozialhilfe gearbeitet wird, legt die steirische Landesregierung bereits ihr eigenes Modell vor. "Ein strenges und modernes Gesetz", nannte es Soziallandesrat Hannes Amesbauer (FPÖ) am Donnerstag bei der Vorstellung der geplanten Änderungen zusammen mit Landeshauptmann Mario Kunasek (FPÖ), Vize-Landeshauptfrau Manuela Khom (ÖVP) und Landesrat Karlheinz Kornhäusl (ÖVP).
Vorgesehen sind durchgehend strikte Kürzungen. Die jährlichen Kosten sollen dadurch um rund 12 bis 13 Millionen Euro sinken. Der Gesetzesentwurf geht nun in Begutachtung und soll am 1. Februar oder spätestens am 1. März 2026 in Kraft treten.
Das alte System habe ermöglicht, "ohne jemals einen Cent ins Sozialsystem eingezahlt zu haben, tausende Euro netto pro Monat zu erhalten", so Amesbauer. Laut dem Soziallandesrat hätten "Fehlentwicklungen der Vergangenheit" dazu geführt, dass sich berufstätige Steirer "wie die Dummen" vorkämen, berichtet die "Kleine Zeitung". Vize-Landeshauptfrau Khom betonte, dass die Sozialunterstützung nur eine "Überbrückungshilfe" sein dürfte.
Der Bund gibt die Höhe der Sozialunterstützung vor. Aktuell sind das bis zu 1.209,02 Euro im Monat für einen Erwachsenen, für die zweite volljährige Person im Haushalt gibt es 846,31 Euro – jeweils zwölf Mal im Jahr. Grundlage dafür ist der derzeitige Ausgleichszulagen-Richtsatz. Die Steiermark plant nun, diesen Wert eigenständig anzupassen – und zwar fünf Prozent darunter anzusetzen.
Das heißt: Statt 1.209,02 Euro beträgt der neue Ausgangswert für das Sozialgeld 1.148,57 Euro, also 60,45 Euro weniger im Monat. Das Gesetz soll für "mehr Gerechtigkeit, Nachhaltigkeit und Eigenverantwortung" sorgen. Laut dem Büro von Landesrat Amesbauer erfolgte der Schritt in Abstimmung mit dem Verfassungsdienst. Es sei jedoch nicht auszuschließen, dass die Kürzung vor dem Höchstgericht landet.
Auch bei den Kinderzuschlägen wird gekürzt. In der Steiermark erhalten Familien aktuell für das erste bis dritte minderjährige Kind jeweils 253,89 Euro Sozialgeld, ab dem vierten Kind sind es 211,58 Euro monatlich. Das entspricht derzeit etwa 21 Prozent bzw. 17,5 Prozent.
Künftig sollen die Leistungen gestaffelt werden, ähnlich wie in Nieder- und Oberösterreich. Die Sozialunterstützung beträgt dann 25 Prozent für ein Kind, jeweils 20 Prozent für zwei Kinder, 15 Prozent für drei und 12,5 Prozent für vier Kinder. Ab fünf Kindern sind es 12 Prozent. Alleinerziehende erhalten derzeit 12 Prozent zusätzlich, künftig sollen es nur noch neun Prozent sein.
Auch bei der Wohnkostenpauschale wird kräftig gespart: Statt den derzeit 20 Prozent sollen künftig nur 15 Prozent ausbezahlt werden.
Weiters wird eine "Bemühungspflicht" nach oberösterreichischem Vorbild eingeführt, die mit deutlich verschärften Sanktionen verbunden ist: Künftig sind stufenweise Kürzungen um bis zu 100 Prozent möglich – bisher lag die Höchstgrenze bei 60 Prozent. Zusätzlich wird eine Mindeststrafe von 200 Euro bei Verwaltungsvergehen eingeführt. Auch Verstöße gegen die bundesweite "Ausbildungspflicht", sprich die Schulpflicht, soll sanktioniert werden.
Im Herbst soll bereits eine neue Richtlinie für "Hilfe in besonderen Lebenslagen" erlassen werden, um in Härtefällen einheitlich und unbürokratisch Unterstützung zu gewährleisten. Bisher konnten solche Hilfen etwa von den Sozialhilfeverbänden ausgezahlt werden, die wurden jedoch inzwischen aufgelöst.
Aus der Opposition kamen gemischte Reaktionen: Während die Neos grundsätzlich die Reformrichtung begrüßen und das Gesetz auf Rechtssicherheit prüfen wollen, hagelte es Kritik von den Grünen. "FPÖ und ÖVP richten in der Sozialpolitik massiven Schaden an", so Veronika Nitsche. Auch die KPÖ äußerte Kritik am Gesetzesentwurf. "Dass gerade armutsbetroffene Kinder Ziel der Kürzungen sind, ist verheerend. Für die Kürzung der Wohnkostenpauschale gilt das ebenso", beklagte Alexander Melinz.
SPÖ-Sprecher Max Lercher erklärte hingegen, er habe "grundsätzlich nichts gegen strengere Regeln in der Sozialunterstützung", betonte jedoch, dass Integration und Spracherwerb nur gefordert werden können, wenn gleichzeitig entsprechende Kurse angeboten werden.