Das Urteil der Berufungsrichter wird zwar erst im Sommer erwartet, doch die Forderungen der Staatsanwaltschaft im Veruntreuungsprozess gegen die französische Rechtspopulistin Marine Le Pen haben ihre Chancen auf eine Kandidatur bei der Präsidentenwahl ordentlich geschmälert. Jordan Bardella, der 30-jährige Parteichef des Rassemblement National (RN), hat den Wechsel an der Spitze der Partei indes schon im Visier. Die Kommunalwahlen im März bieten ihm eine ideale Bühne.
"Wir bereiten uns jeden Tag darauf vor, die Verantwortung zu übernehmen", schrieb Bardella auf Instagram, während Le Pen die fast sechsstündige, scharf formulierte Anklage verfolgte. Von ihm kam kein Wort der Unterstützung für seine politische Ziehmutter. Stattdessen ein Spruch, der die Haltung der Partei beschreibt – aber auch auf ihn selbst zutreffen könnte. Will Le Pen bei der Präsidentenwahl im April 2027 doch noch antreten, muss sie hohe Hürden nehmen. Möglich wäre das nur, wenn die Berufungsrichter sie freisprechen.
Das gilt aber als unwahrscheinlich, wenn man die Beweise betrachtet. Eine Anwältin des Europaparlaments brachte es so auf den Punkt: "Es gibt keinen Beweis für die Arbeit der Parlamentsassistenten für die EU-Abgeordneten, aber viele Beweise für ihre Arbeit für die Partei." Im Berufungsverfahren, das noch bis 11. Februar läuft, geht es um angebliche Scheinbeschäftigung von Mitarbeitern der EU-Abgeordneten. Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt, dass Le Pen ein "System" aufgebaut hat.
Ziel dieses "Systems": Die Gehälter ihrer finanziell angeschlagenen Partei zuzuführen. Der Schaden soll mehr als vier Millionen Euro betragen. Le Pen hofft wohl, dass die Richter die geforderte Strafe deutlich senken. Die Staatsanwaltschaft fordert vier Jahre Haft, davon drei auf Bewährung, und ein fünfjähriges Verbot, bei Wahlen zu kandidieren. Sollten die Richter eine reine Bewährungsstrafe und höchstens zwei Jahre Entzug des passiven Wahlrechts verhängen, könnte Le Pen antreten. Dann würde das Kandidaturverbot vor der Präsidentenwahl enden.
In erster Instanz war Le Pen sogar zu einer etwas höheren Strafe verurteilt worden, als die Staatsanwaltschaft jetzt fordert. Le Pen bliebe noch der Gang vor das höchste Berufungsgericht. Doch unter Juristen ist umstritten, ob eine Strafe dadurch aufgeschoben wird. Außerdem ist unklar, wie das Kassationsgericht entscheidet. Es prüft nicht die Vorwürfe selbst, sondern nur, ob es Verfahrensfehler gab. Le Pen hat aber auch selbst gesagt, dass sie die Kandidatenfrage klären will, ohne auf ein weiteres Gerichtsverfahren zu warten.
Wenn beide Seiten auf Rechtsmittel verzichten, wird die Strafe rechtskräftig. Beim RN herrscht seit Dienstagabend eine Art Schockstarre. Die Parteiführung hat angewiesen, das Verfahren gegen Le Pen und zehn weitere Parteifreunde nicht zu kommentieren. Daran halten sich die meisten – anders als beim ersten Prozess, als RN-Leute der Justiz lauthals politische Motive unterstellten. Die Idee, dass sich die Partei langsam von der langjährigen Matriarchin Le Pen verabschiedet, macht offenbar die Runde.
Es ist vielleicht Zufall, aber es hat Symbolkraft, wenn Parteichef Bardella am Samstag erstmals im Kommunalwahlkampf auftritt. Bisher hatte das nur Le Pen gemacht, und das parallel zu ihrem Berufungsverfahren. Der RN hat noch kein offizielles Ziel für die Kommunalwahl ausgegeben, rechnet sich aber in mehreren Städten Chancen aus. Bardella sprach vage von "mehreren Dutzend mittelgroßen Städten". Das größte Ziel wäre, in Marseille das Rathaus zu erobern – dort liegt RN-Kandidat Franck Allisio laut Umfragen mit dem linken Amtsinhaber Benoît Payan etwa gleichauf.
Auch in Toulon sieht es für den RN nicht schlecht aus. Dort tritt die streng katholische RN-Abgeordnete Laure Lavalette an, die bei der Trauerfeier für Parteigründer Jean-Marie Le Pen eine Hommage auf den rechtsextremen und antisemitischen Politiker gehalten hat. Perpignan, bisher die größte Stadt in RN-Hand, könnte aber verloren gehen: Für Bürgermeister Louis Aliot, der ebenfalls im Berufungsverfahren angeklagt ist und Ex-Partner von Le Pen war, fordert die Staatsanwaltschaft ein dreijähriges Kandidaturverbot.