Im Prozess rund um den Angriff auf Rechtsextreme in Ungarn ist die deutsche Aktivistin Maja T. zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht in Budapest sprach die 25-Jährige am Mittwoch schuldig, gemeinsam mit weiteren Linksextremen die Teilnehmer eines rechtsextremen Aufmarsches im Februar 2023 attackiert zu haben. Unterstützer von Maja T. und Vertreter der Linken sowie der SPD bezeichneten das Verfahren als politischen "Schauprozess". Von Anfang an war der Prozess umstritten.
Maja T. wurde nach ihrer Festnahme in Deutschland trotz eines laufenden Eilverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht nach Ungarn ausgeliefert – und das, obwohl dort eine rechtsnationale Regierung an der Macht ist. Auch die Haftbedingungen in Ungarn wurden kritisiert, denen T. als queere Person ausgesetzt ist. Noch ist unklar, ob Maja T. ihre Strafe in Ungarn absitzen muss oder ob eine baldige Überstellung nach Deutschland möglich ist. Die Unterstützer fordern vom deutschen Außenminister Johann Wadephul (CDU), sich dafür stark zu machen, dass Maja T. rasch zurück nach Deutschland kommt.
Martin Schirdewan, Ko-Vorsitzender der Linksfraktion im Europaparlament und Prozessbeobachter in Budapest, sagte zur Nachrichtenagentur AFP: Im Urteil sei zwar vorgesehen, dass Maja T. des Landes verwiesen wird, somit komme eine Rückführung nach Deutschland näher. Sollte es aber eine Revision geben, müsste sie möglicherweise in Ungarn bleiben. Die ungarische Staatsanwaltschaft hatte sogar 24 Jahre Haft als "Abschreckung" gefordert. Maja T. wurden schwere Gewalttaten, versuchte Körperverletzung, Beteiligung an einer organisierten kriminellen Vereinigung und ein koordinierter Angriff bei antifaschistischen Aktionen vorgeworfen.
Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass T. zu einer linksextremen Gruppe mit 19 Mitgliedern gehörte, die in Ungarn neun Menschen attackiert haben soll. Die Opfer hätten Knochenbrüche und Kopfverletzungen erlitten. Der Vater von Maja T., Wolfram Jarosch, betonte: Die Verletzungen seien "nicht lebensbedrohlich" gewesen. "Maja hat keinerlei Gewalt angewendet." Maja T. selbst sagte vor der Urteilsverkündung im Gericht: "Wir wissen alle, welches Urteil der Ministerpräsident dieses Landes will." Es gehe darum, die Erzählung von einer "tödlichen Antifa" zu verbreiten.
T. fügte hinzu, dass die Staatsanwaltschaft ihr 14 Jahre Gefängnis angeboten habe, falls sie sich schuldig bekenne. Nach dem Urteil meinte der Vater: "Leider haben sich meine Befürchtungen bestätigt. Hier wurde ein politischer Schauprozess durchgeführt." Er verwies darauf, dass Regierungschef Viktor Orban persönlich die Verurteilung gefordert habe und betonte: "Dies ist der traurige Höhepunkt des Unrechts gegen mein Kind." Für die Unterstützer von Maja T. ist die nicht-binäre, linksgerichtete Person der ideale Feind für die rechtsnationale Regierung von Orban, der auch gute Kontakte zu Kreml-Chef Wladimir Putin pflegt.
Im April stehen in Ungarn Parlamentswahlen an. Ungarn erkennt nur zwei Geschlechter an und ist das einzige EU-Land, in dem Pride-Veranstaltungen verboten sind. T. ist nicht-binär, fühlt sich also weder als Mann noch als Frau. Im vergangenen Juni trat T. in einen Hungerstreik, den sie im Juli wieder beendete – unter anderem aus Protest gegen zu wenig Unterstützung durch die Bundesregierung. Schirdewan kritisierte das Urteil scharf: "Das heutige Urteil gegen Maja T. ist Ergebnis eines politischen Schauprozesses, der niemals in Ungarn hätte stattfinden dürfen", erklärte er. Acht Jahre Haft seien "völlig unverhältnismäßig".
Er betonte gegenüber AFP, die Beweislage sei "extrem dünn" gewesen. Von der Bundesregierung erwartet er, dass sie die Familie unterstützt, "um das begangene Unrecht" zu korrigieren – und sich dafür einsetzt, dass Maja T. "schnellstmöglich nach Deutschland rücküberstellt wird". Auch René Repasi von der SPD im Europaparlament kritisierte, die Orban-Regierung habe den Prozess "für politische Propaganda instrumentalisiert". Er meinte: "Wenn ein EU-Mitgliedstaat grundlegende Verfahrensrechte auf diese Weise missachtet, ist das kein nationales Problem mehr."
Bei der achtjährigen Haftstrafe wird die bisher verbrachte Zeit angerechnet. T. war im Dezember 2023 in Berlin wegen der Vorwürfe der ungarischen Behörden festgenommen worden. Im Juni 2024 folgte die Auslieferung nach Ungarn – obwohl ein Eilverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht die Überstellung untersagte. Der Beschluss des Gerichts erreichte die zuständigen deutschen Behörden aber erst, als Maja T. schon unterwegs nach Ungarn war.
Der Fall Maja T. ist Teil des sogenannten Budapest-Komplexes. Auch in Deutschland laufen dazu mehrere Verfahren. Bereits im September wurde in München die Aktivistin Hanna S. zu fünf Jahren Haft verurteilt – ebenfalls wegen eines Angriffs auf mutmaßliche Neonazis in Budapest im Februar 2023. Im Juni erhob die Bundesanwaltschaft Anklage gegen sechs weitere mutmaßliche Beteiligte. Sie stellten sich der Polizei, um einer Auslieferung nach Ungarn zu entgehen.