Antrag wird zurückgewiesen

Paukenschlag – VfGH schmettert Mozart-Verkäufer ab

Bittere Neuigkeiten für Wiens Mozart-Verkäufer: Der Verfassungsgerichtshof hat ihren Antrag gegen das Verkaufsverbot zurückgewiesen.
16.10.2026, 06:00
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Erst vor wenigen Tagen hatte der renommierte Verfassungsjurist Heinz Mayer den Wiener Mozart-Verkäufern noch gute Chancen auf ein Comeback in der Wiener City eingeräumt. Nun folgt die Ernüchterung: Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat den Individualantrag zweier betroffener Konzertveranstalter gegen das Verkaufsverbot in der Innenstadt zurückgewiesen.

Seit Juli dürfen die kostümierten Kartenverkäufer auf zentralen Plätzen wie dem Stephansplatz, dem Graben oder vor der Staatsoper keine Event-Tickets mehr anbieten. Die entsprechende Verbots-Verordnung von Stadträtin Ulli Sima hatte bei den Betroffenen für heftige Verstimmung und Misstöne gesorgt. Die Anwälte Zaid und Bettina Rauf brachten die Causa deshalb vor das Höchstgericht – wir berichteten.

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Doch dort setzte es nun einen Dämpfer. Der VfGH befasste sich gar nicht erst inhaltlich mit der Frage, ob das Mozart-Verbot rechtmäßig ist. Der Grund: Der direkte Weg zum Höchstgericht war aus Sicht der Richter "unzulässig".

Um einen Antrag vorzubringen, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. Eine Bedingung ist etwa auch, dass dem Antragsteller kein anderer zumutbarer Rechtsweg zusteht.  Der Verfassungsgerichtshof sieht für die betroffenen Unternehmen jedoch die Möglichkeit "einen Antrag gemäß § 2 Abs. 1 GAG auf Erteilung einer Gebrauchserlaubnis nach Tarif D Post 5 GAG zu stellen."

Damit ist das Verbot zwar nicht höchstgerichtlich bestätigt, die Mozart-Verkäufer sind mit ihrem direkten Anlauf aber vorerst gescheitert. Sie müssten nun zunächst eine neue Bewilligung beantragen und eine allfällige Ablehnung vor dem Verwaltungsgericht Wien bekämpfen. Für Musiker: wie eine Wiederholung mit Ritardando und anschließender Fermate. Der Schlussakkord in der Mozart-Causa lässt wohl noch länger auf sich warten …

ct, 16.10.2026, 06:00