"Die Leute rennen uns die Türen ein", heißt es vom Autofahrerklub ÖAMTC gegenüber dem ORF-"Radio Wien". Auch beim ARBÖ gibt es derzeit viele Anfragen. Wie es im Bericht heißt, kommen diese Anfragen zur Novelle der Straßenverkehrsordnung aber nicht von Essenszustellern, die oft mit E-Mopeds unterwegs sind, sondern hauptsächlich von älteren Menschen. Sie wollen wissen, ob und wie ihre E-Fahrzeuge von der Novelle der Straßenverkehrsordnung und des Kraftfahrgesetzes betroffen sind.
Eine Ausnahme gibt es! Für sogenannte Seniorenmobile bleibt aber alles beim Alten: Laut Mobilitätsministerium ändert sich durch die neuen Gesetze für diese Fahrzeuge nichts. Gemeint sind damit E-Fahrzeuge mit drei oder vier Rädern, auf denen du im Sitzen fahren kannst. "Nicht betroffen von der Einstufung als Kraftfahrzeug sind mehrspurige Elektrofahrzeuge, welche die Geschwindigkeits- und Leistungsgrenzen (...) erfüllen", erklärt das Ministerium. Anders sieht es bei E-Scootern mit Sitz aus.
Je nach Bauart und Sitzhöhe fallen diese E-Scooter jetzt unter strengere Bestimmungen und werden als zulassungspflichtige E-Mopeds (Klasse L1e-B) eingestuft. Für die klassischen E-Scooter, auf denen du stehend fährst, bringt der 1. Oktober keine neuen Änderungen. Hier gelten bereits seit Mai strengere Regeln: Blinker, Bremse, Hupe, Vorder- und Rücklicht sind Pflicht. Das Fahren zu zweit ist ausdrücklich verboten. Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre müssen einen Helm tragen. Auf dem Radweg dürfen sie weiterhin fahren.
Wenn du mit Elektroantrieb am Radweg unterwegs sein willst, kannst du zwischen Seniorenmobil, E-Bike und E-Scooter mit maximal 25 km/h wählen. Für viele E-Mopeds bedeutet die Gesetzesänderung aber das Aus: Sie brauchen jetzt eine Straßenzulassung, ein Kennzeichen und eine Versicherung.
Wer ein solches Moped lenkt, braucht einen Führerschein und es gilt Helmpflicht. Wien hat sich in der Vergangenheit immer wieder dafür eingesetzt, diese Fahrzeuge von den Radwegen zu verbannen.
Besonders betroffen sind die E-Mopeds, die bisher ohne Zulassung unterwegs waren und oft von Essenszustellern genutzt werden. Durch die neuen Regeln werden viele dieser Arbeitsgeräte nun praktisch wertlos. Laut ÖAMTC gibt es oft keine sinnvolle Möglichkeit, die neuen Vorgaben zu erfüllen oder schnell eine Zulassung zu bekommen. Immerhin: Die Zweiräder können kostenlos bei den Wiener Mistplätzen entsorgt werden.