Verfassungsrechtliche Bedenken

Regierung will Doppelbudget – Expertin ist skeptisch

Geht es nach der Bundesregierung, folgt auf das heuer auslaufende Budget für 2025/26 ein erneutes Doppelbudget. Doch ganz so einfach ist das nicht.
Michael Rauhofer-Redl
23.02.2026, 09:58
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Die Bundesregierung plant, für die Jahre 2027 und 2028 ein Doppelbudget zu beschließen. Dabei will die Koalition aufs Tempo drücken. Denn eine Einigung wird noch vor der parlamentarischen Sommerpause und somit deutlich früher als üblich angestrebt.

Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) erklärte zu dem Vorhaben vor wenigen Tagen, dass er mit einem erneuten Doppelbudget – ein solches gab es bereits für die Jahre 2025/26 – "auch in den kommenden Jahren den eingeschlagenen Kurs ruhig, besonnen und konsequent verfolgen" wolle.

FPÖ fordert "grundlegende Korrektur"

Die FPÖ kritisierte die Ankündigung einer vorgezogenen Budgetrede als "Signal der Schwäche". Budgetsprecher Arnold Schiefer erklärte, dass das erstellte Doppelbudget "doch nicht der 'große Wurf'" sei, wenn bereits nach nur acht Monaten eine "grundlegende Korrektur" notwendig sei. Nachschärfungen im Budget sieht er als erforderlich an.

Kritisch ist der Freiheitliche allerdings in der Frage der Verfassungsmäßigkeit eines erneuten Doppelbudgets. "Es ist sorgfältig zu prüfen, ob nicht vonseiten des Verfassungsdienstes letztlich nur ein einjähriges Budget als zulässig erachtet wird. Auch hier braucht es Rechtssicherheit statt politischer Improvisation", erklärte Schiefer via Aussendung.

Beschluss wäre Schwächung des Parlaments

Bedenken hat auch Politologin Kathrin Stainer-Hämmerle. Gegenüber dem Ö1 Morgenjournal sagte sie am Montag, dass ein erneuter Budgetbeschluss für zwei Jahre de facto eine Schwächung des Parlaments bedeuten würde. Denn so könne das Parlament einmal weniger mitentscheiden, was auch die Kontrolle erschwere.

Die Expertin verschweigt aber auch einen entscheidenden Vorteil nicht: Der neue Zeitplan verschaffe der Koalition eine konfliktarme Zeit, in der man sich im kommenden Herbst auf die Reformpartnerschaft und im Jahr 2027 auf die Landtagswahlen in Tirol und Oberösterreich konzentrieren könne.

Weil aber grundsätzlich der Grundsatz der Einjährigkeit gelte, müsse Marterbauer den Budgetbeschluss für zwei Jahre gut begründen. Allein der Verweis auf eine Reformpartnerschaft oder Landtagswahlen reiche nicht, ist sich die Politikwissenschaftlerin sicher.

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