Reine Form-Sache

Ritter Sport gewinnt kuriosen Streit ums Quadrat

Ritter Sport gewinnt vor Gericht gegen einen Hersteller quadratischer Haferriegel. Doch der will nicht aufgeben und bis zum Bundesgerichtshof ziehen.
05.11.2026, 15:07
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Wem gehört das Quadrat? Um diese Frage ist ein ungewöhnlicher Rechtsstreit entbrannt. Der Schokoladenhersteller Ritter Sport hat vor dem Oberlandesgericht Stuttgart einen Sieg gegen einen kleinen Haferriegel-Hersteller errungen. Der darf seine Riegel nicht mehr in der umstrittenen Verpackung verkaufen und muss mit Schadenersatzforderungen rechnen.

Doch die unterlegene Firma aus Mannheim will sich nicht geschlagen geben. Melanie und Matteo Wacker, die Geschäftsführer des Herstellers, kündigten am Donnerstag an, den Fall vor den Bundesgerichtshof bringen zu wollen. "Hier geht es nicht mal um Kämpfen, sondern hier geht es einfach um Gerechtigkeit", erklärte Melanie Wacker.

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Darum streiten die beiden Hersteller

Auslöser des Rechtsstreits ist der Haferriegel "Monnemer Quadrat Bio". Das Produkt der Firma Wacker hat eine quadratische Form und wird in einer Verpackung angeboten, die nach Ansicht von Ritter Sport der eigenen Schokoladenverpackung zu ähnlich sieht.

Der Schokoladenhersteller hatte deshalb bereits 2025 Klage eingereicht. Ritter Sport beruft sich dabei auf seine geschützte Verpackungsform. Beim Deutschen Patent- und Markenamt ist eine neutrale Verpackung ohne Aufdruck registriert, die unter anderem die typischen Seitenlaschen und die Längsnaht auf der Rückseite umfasst.

Nach Ansicht von Ritter Sport sind sich auch die Produkte ähnlich genug, um verwechselt zu werden. Schließlich würden Schokolade und Müsliriegel von vergleichbaren Kunden zu ähnlichen Anlässen gekauft.

Gericht sieht Verwechslungsgefahr

Das Oberlandesgericht Stuttgart folgte nun dieser Argumentation. Die Verpackungen seien "überdurchschnittlich" ähnlich, erklärte der Vorsitzende Richter Christoph Stefani. Auch die Waren wiesen ausreichende Gemeinsamkeiten auf.

Damit liege eine Verwechslungsgefahr und folglich eine Markenverletzung vor. Das Gericht gab der Klage auf Unterlassung und Schadenersatz statt.

Für die Mannheimer Firma ist das ein herber Rückschlag. Noch im Jänner hatte das Landgericht Stuttgart zugunsten des Haferriegel-Herstellers entschieden und keine Markenverletzung erkannt. Ritter Sport ging dagegen in Berufung und bekam nun recht.

Haferriegel wurde zum "Klageriegel"

Die Konsequenzen sind bereits im Handel spürbar. Der quadratische Haferriegel mit Kokos- oder Haselnussgeschmack kann mittlerweile nicht mehr online bestellt werden.

Damit will Wacker verhindern, dass mögliche Schadenersatzforderungen noch höher ausfallen. Stattdessen verkauft die Firma vorübergehend einen klassischen länglichen Riegel. Sein Name ist eine Anspielung auf den Rechtsstreit: "Monnemer Klageriegel".

Ganz vorbei ist der Streit damit aber noch nicht. Das Oberlandesgericht hat zwar keine Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. Wacker kann dagegen allerdings eine Nichtzulassungsbeschwerde einbringen.

tmw, 05.11.2026, 15:07
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