Im milliardenschweren Rechtsstreit rund um den Baukonzern Strabag steht am Mittwoch eine wichtige Gerichtsentscheidung in Russland an. Das Handelsgericht im russischen Kaliningrad befasst sich mit einer Klage des Strabag-Kernaktionärs Rasperia Trading Limited.
Ziel ist es, österreichischen Kernaktionären sowie der Raiffeisen Bank International (RBI) rechtliche Schritte außerhalb Russlands gegen russische Schadenersatzurteile zu untersagen.
Sollte das Gericht der Klage stattgeben, dürften die Betroffenen nicht mehr vor ausländischen Gerichten oder Schiedsgerichten gegen Rasperia vorgehen. Bei einem Verstoß droht laut Klage eine Vertragsstrafe von mehr als einer Milliarde Euro.
Der Konflikt reicht bis ins Jahr 2022 zurück. Damals führten EU-Sanktionen gegen den russischen Milliardär Oleg Deripaska dazu, dass die Ausübung der Rechte von Rasperia Trading Limited als Strabag-Kernaktionär blockiert wurde. Das Unternehmen stand zumindest in der Vergangenheit unter der Kontrolle Deripaskas.
Während Rasperia mit Klagen in Österreich keinen Erfolg hatte, verliefen die Verfahren in Russland deutlich günstiger. Seit 2024 brachte die Holding mit Sitz in Kaliningrad vier Klagen ein und erhielt dabei Schadenersatz in Höhe von mehr als zwei Milliarden Euro zugesprochen.
Von der nun anhängigen Klage wäre unter anderem eine seit längerem geplante Klage der RBI in Österreich betroffen. Bereits im September 2025 hatten die österreichischen Strabag-Kernaktionäre zudem eine Schiedsklage in Amsterdam zurückgezogen.
Die RBI verzichtete bisher ebenfalls auf rechtliche Schritte in Österreich. Die Bank wollte ursprünglich auf Vermögenswerte von Rasperia in Österreich zugreifen, um Schäden aus den russischen Urteilen auszugleichen.
Auf Basis von zwei Klagen musste die russische RBI-Tochterbank im Jahr 2025 knapp zwei Milliarden Euro und 2026 weitere 300 Millionen Euro bezahlen. Rasperia begründet die Forderungen damit, als Strabag-Aktionär geschädigt worden zu sein.
Parallel läuft in Kaliningrad bereits ein weiteres Verfahren. Anfang Mai 2026 brachte Rasperia eine vierte Klage ein, die sich unter anderem gegen Vermögenswerte der Haselsteiner Familien-Privatstiftung in Russland richtet.
Beklagt wurden unter anderem die Strabag SE, mehrere Tochtergesellschaften, die Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien, Hans Peter Haselsteiner sowie eine Gesellschaft mit Sitz im deutschen Bad Saarow. Die Forderung beläuft sich auf knapp 30 Millionen Euro und betrifft russische Gesellschaften mit Immobilienbesitz.
Zu den genannten Objekten zählen unter anderem das Businesszentrum "Wien-Haus" im Zentrum Moskaus sowie das "Kärntner Haus", in dem die damalige Außenministerin Karin Kneissl im März 2018 ein Österreich Institut eröffnet hatte.
Mehrere betroffene Unternehmen sowie Hans Peter Haselsteiner legten gegen einstweilige Verfügungen des Gerichts Rechtsmittel ein, blieben damit jedoch bislang erfolglos. Die nächste Verhandlung in diesem Verfahren ist für den 30. Juli angesetzt.
Selbst wenn das Gericht am Mittwoch zugunsten von Rasperia entscheiden sollte und das Urteil später bestätigt wird, wären zunächst keine unmittelbaren Folgen zu erwarten.
Warum Rasperia in einem weiteren Verfahren versucht, einen Restbetrag von rund 30 Millionen Euro über Immobilienvermögen einzutreiben, obwohl das Unternehmen nach Angaben der RBI zuvor auf diesen Teil einer Schadenersatzforderung verzichtet hatte, ist derzeit unklar.