46 Flüchtlinge im Glut-Lkw

Schock-Urteil: Schwerverbrecher aus Syrien darf bleiben

Ein schwerkrimineller staatenloser Palästinenser bekommt in Österreich zwar keinen Schutzstatus. Nach Syrien abgeschoben werden kann er dennoch nicht.
Team Wirtschaft
08.05.2026, 06:37
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Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde eines staatenlosen Palästinensers aus Syrien abgewiesen. Der Mann wollte in Österreich internationalen Schutz. Das Gericht bestätigte aber die Entscheidung des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl: kein Asyl, kein subsidiärer Schutz, kein Aufenthaltsrecht im Asylverfahren. So weit, so alltäglich.

Was den Fall allerdings brisant macht: Das Gericht sieht den Mann wegen seiner Straftaten – unter anderem ließ er 46 Flüchtlinge bei brütender Hitze eingeschlossen in einem Lkw zurück – weiter als "Gefahr für die Gemeinschaft". Gleichzeitig darf er nicht nach Syrien abgeschoben werden, weil dort weiter Gefahr für Leben, Sicherheit und Grundversorgung besteht. Im Klartext: Er kann nach Verbüßung seiner mehrjährigen Haftstrafe weiter in Österreich bleiben.

Auch Deutschland wies Asylantrag ab

Der Beschwerdeführer stammt laut Erkenntnis aus Syrien, ist staatenloser Palästinenser, sunnitischer Muslim und spricht Arabisch. Er war nach eigenen Angaben in Syrien bei der UNRWA registriert. In Europa stellte er bereits in Deutschland einen Asylantrag, der 2024 endgültig abgelehnt wurde. Auch in Österreich gab es bereits ein früheres Verfahren, bevor er im März 2024 neuerlich um Schutz ansuchte.

Umfangreiche kriminelle Vorgeschichte

Im Zentrum der Entscheidung steht aber nicht nur seine Herkunft, sondern seine kriminelle Vorgeschichte. Der Mann war laut Gericht in Deutschland wegen Drogendelikten und Diebstählen verurteilt worden. In Ungarn bekam er später eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten. Kurz nach seiner Entlassung schloss er sich einer Schlepperbande an.

Tod von 46 Flüchtlingen riskiert

Besonders schwer wog eine Schleppung im Juli 2023. Der Mann fuhr mit einem Lkw von Ungarn nach Österreich. Im Fahrzeug waren 46 syrische Staatsangehörige ohne gültige Einreise- oder Aufenthaltspapiere. Jeder der Geschleppten soll einen vierstelligen Eurobetrag für die illegale Reise bezahlt haben. Dem Beschwerdeführer sei als Lohn versprochen worden, dass seine Mutter und zwei Schwestern von Syrien nach Europa gebracht werden.

Opfer konnten sich schließlich selbst befreien

Die Fahrt dauerte rund vier Stunden. Laut Gericht machte der Mann keine Pausen und gab den Menschen im Laderaum weder Wasser noch Lebensmittel. Danach stellte er den Lkw in der prallen Sonne am Grenzübergang Nickelsdorf ab und ging weg. Die Menschen, darunter zwei Kinder, konnten die Tür von innen nicht öffnen. Im Laderaum gab es keine Fenster, kaum Frischluft, dazu Hitze, Sauerstoffmangel und Dehydrierung. Erst als einer der Insassen die Plane aufschnitt, kamen die Menschen ins Freie. Drei Personen mussten ins Spital.

Dreieinhalb Jahre Haft für Schlepperei & Urkundenfälschung

Wenige Tage später versuchte der Mann laut Erkenntnis erneut nach Österreich einzureisen und verwendete dabei eine totalgefälschte Verlustanzeige aus Deutschland. Das Landesgericht verurteilte ihn später wegen des Verbrechens der Schlepperei und Urkundenfälschung zu dreieinhalb Jahren Haft. Eine Berufung gegen die Strafhöhe blieb erfolglos.

Krimineller fürchtet Verfolgung in Syrien

Vor dem Bundesverwaltungsgericht argumentierte der Mann, er sei als palästinensischer Flüchtling bei der UNRWA registriert gewesen und könne deren Schutz nicht mehr in Anspruch nehmen. Außerdem fürchte er in Syrien Verfolgung und eine existenzielle Notlage. Seine Tat sei nicht als besonders schweres Verbrechen einzustufen, meinte er.

Gericht attestiert Palästinenser extreme Rücksichtslosigkeit

Das Gericht sah das anders. Die Schlepperei sei unter den konkreten Umständen besonders schwerwiegend gewesen. Ausschlaggebend waren die hohe Zahl der Geschleppten, die Fahrt auf engstem Raum, die fehlende Versorgung und das Zurücklassen des überhitzten Lkw in der Sonne. Auch die posttraumatische Belastungsstörung des Mannes und seine Vorgeschichte als Kindersoldat änderten daran aus Sicht des Gerichts nichts Entscheidendes.

Schlepper entkam sogar einmal aus der Haft

Zwar zeigte sich der Mann in der Verhandlung laut Erkenntnis grundsätzlich reuig. Er begann in Haft eine Therapie und eine Lehre in der Anstaltsküche, außerdem lag eine Arbeitszusage aus der Gastronomie vor. Doch das reichte dem Gericht nicht.

Es verwies auf mehrere Straftaten in verschiedenen europäischen Staaten, den schnellen Rückfall nach der Haft in Ungarn und einen Vorfall während der Strafhaft: Der Mann kehrte von einem Haftausgang bei einer Bekannten nicht zurück. Während dieses Besuchs ging er kurz "Luft schnappen" und floh. Erst fünf Tage später konnte ihn die Polizei wieder fassen.

Mann bleibt Gefahr für die Allgemeinheit

Damit blieb die Einschätzung: Der Mann hat aus Sicht des Gerichts ein "besonders schweres Verbrechen" verwirklicht und stellt wegen seines Verhaltens weiter eine "Gefahr für die Gemeinschaft" dar. Deshalb bekommt er keinen Asylstatus. Auch subsidiärer Schutz wurde ihm wegen der rechtskräftigen Verurteilung wegen eines Verbrechens nicht zuerkannt.

Gesetz verhindert die Abschiebung

Trotzdem darf er nicht nach Syrien abgeschoben werden. Das Gericht verweist auf die Lage im Land: Die Sicherheitslage sei weiter volatil, eine nachhaltige Befriedung sei nicht erreicht. Dazu kommen zerstörte Infrastruktur, Kampfmittel, schlechte Versorgung mit Nahrung, Wasser und Gesundheitsleistungen sowie eine anhaltende humanitäre Krise.

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