Die Spritpreise sind für viele in Österreich seit Tagen ein Dauerärgernis. Wer täglich pendelt oder auf das Auto angewiesen ist, spürt die Belastung im Geldbörsel durch die gestiegenen Ölpreise – ausgelöst durch den Iran-Krieg – unmittelbar. Nun hat die Bundesregierung nach der Einigung mit den Grünen zur Umsetzung endlich die entsprechende Grundlage: Die konkrete Verordnung zur sogenannten Spritpreisbremse liegt vor.
Die Maßnahme setzt auf zwei Ansätze gleichzeitig. Einerseits wird die Mineralölsteuer gesenkt, andererseits greift der Staat in die Preisgestaltung entlang der Lieferkette ein. Ziel ist es laut Regierung, die Preise für Diesel und Super insgesamt um rund 10 Cent pro Liter zu reduzieren. Die steuerliche Entlastung macht dabei etwa die Hälfte aus. Konkret wird die Mineralölsteuer zunächst um 5 Cent pro Liter gesenkt.
Gleichzeitig soll verhindert werden, dass Unternehmen entlang der Wertschöpfungskette übermäßige Gewinne aus der Krise ziehen. Genau hier setzt die nun vorliegende Verordnung an. Die neue Regelung verpflichtet große, vertikal integrierte Unternehmen dazu, ihre Netto-Verkaufspreise für Diesel und Super um 5 Cent zu senken. Das gilt ab Anfang April konkret für Diesel B7 und Euro-Super E10.

Die Preisreduktion soll bereits in der täglichen Kalkulation berücksichtigt werden. Zugleich wird festgelegt, dass spätere Preiserhöhungen nur im Rahmen der tatsächlichen Marktbewegungen erfolgen dürfen. Sinkt der Rohstoffpreis, müssen die Verkaufspreise entsprechend nach unten angepasst werden. Wichtig ist dabei: Unternehmen dürfen weiterhin kostendeckend arbeiten und Gewinne erzielen. Ein Verkauf unter den eigenen Kosten ist ausdrücklich nicht vorgesehen.
Damit die Entlastung nicht auf halbem Weg versickert, wird die Einhaltung der Regeln streng überwacht. Unternehmen müssen ihre Preise täglich melden. Diese Daten werden mit internationalen Referenzwerten abgeglichen. Zuständig für die Kontrolle ist die E-Control, die bei Auffälligkeiten nachfragen und Unterlagen einfordern kann. Die Regierung betont, dass sichergestellt sei, dass die niedrigeren Preise tatsächlich bei den Konsumenten ankommen.
Die Regelung gilt nicht für alle gleichermaßen. Kleinere Tankstellenbetreiber sind ausgenommen, wenn sie weniger als 30 Standorte betreiben. Damit sollen heimische Klein- und Mittelbetriebe nicht zusätzlich belastet werden. Auch nicht vertikal integrierte Tankstellen müssen die Margenbegrenzung nicht selbst umsetzen, sind aber verpflichtet, niedrigere Einkaufspreise an die Kunden weiterzugeben.
Autobahntankstellen sind grundsätzlich von der Verordnung ausgenommen. Die Spritpreisbremse ist außerdem kein dauerhaftes Instrument. Die Verordnung gilt jeweils nur für einen Monat und kann bei Bedarf verlängert werden. Geplant ist ein Start mit Anfang April, ein mögliches Ende der gesetzlichen Grundlage ist mit 31. Dezember 2026 vorgesehen. Ein entscheidender Punkt bleibt die Versorgungssicherheit, die "oberste Priorität" habe.
Die Regierung stellt klar, dass die Versorgung das wichtigste Merkmal sei. Sollte es Anzeichen geben, dass die Versorgung gefährdet ist, kann die Maßnahme jederzeit wieder aufgehoben werden. Einen fixen Höchstpreis für Sprit wird es hingegen nicht geben. Die Regierung lehnt einen klassischen Preisdeckel ab, weil dieser die Versorgung gefährden könnte. Stattdessen setzt man auf eine gezielte Dämpfung der Preise.
Auslöser für solche Eingriffe sind starke Preissprünge. Konkret wird eingegriffen, wenn die Netto-Treibstoffpreise laut EU-Daten innerhalb von zwei Monaten um mehr als 30 Prozent steigen. Erst dann kann die Verordnung aktiviert werden. Neben der direkten Entlastung an der Zapfsäule verfolgt die Regierung das Ziel, die Inflation zu dämpfen. Experten gehen davon aus, dass eine Spritpreis-Senkung um 10 Cent die Teuerung um bis zu 0,25 Prozent reduzieren kann.
Aus Regierungskreisen heißt es, Österreich könne sich internationalen Entwicklungen nicht entziehen. Steigende Ölpreise und geopolitische Spannungen würden sich zwangsläufig auch hier auswirken. Man könne die Preise nicht komplett stoppen, aber zumindest abfedern. Genau das soll die neue Verordnung leisten. Ob die Entlastung tatsächlich in voller Höhe bei den Autofahrern ankommt, wird sich allerdings erst in den kommenden Wochen zeigen.